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Unverschuldeter Unfall § Vorgehen, Ansprüche & mehr

Ein unverschuldeter Unfall bedeutet, dass ein oder mehrere beteiligte Personen nicht dafür verantwortlich sind. Daher ist es in solchen Fällen meist eindeutig, welcher Unfallbeteiligte ersatzpflichtig ist. Im folgenden Artikel lernen Sie grundsätzliche Aspekte zu diesem Thema kennen. Sie erhalten außerdem einen Überblick darüber, wie man sich bei einem unverschuldeten Unfall am besten verhalten soll und über die Ansprüche, die den Geschädigten zustehen.
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Ein Beitrag der:
verkehrs­rechtsinfo Redaktion
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Unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches zu unverschuldeter Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall ist es relativ leicht festzustellen, wer den Verkehrsunfall verursacht hat und deshalb ersatzpflichtig ist. Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Verkehrsteilnehmer, der nicht die Schuld am Unfall trägt, keine Verpflichtungen hätte. Denn man zählt dennoch als Unfallbeteiligter und muss sich dementsprechend angemessen verhalten. So kann also zum Beispiel auch jemand, der nicht für den Autounfall verantwortlich ist, für eine Unfallflucht verurteilt werden, wenn er den Unfallort verlässt, bevor die Polizei eintrifft. Allerdings muss sich der Geschädigte hierbei keine Sorgen darum machen, dass auch er für einen Teil des entstandenen Schadens an einem Fahrzeug aufkommen muss, denn diese Pflicht hat nur der Unfallverursacher. Hinsichtlich der Schadensregulierung ist ein unverschuldeter Unfall also ein klarer Fall.

Unfall unverschuldet – Vorgehensweise

Wenn man unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, ist man offiziell ein Unfallbeteiligter und muss sofort anhalten, um die Unfallstelle mit dem Warndreieck abzusichern. Auch wenn man nicht selbst der Unfallverursacher ist, muss man bei einem Unfall mit Personenschaden zudem die Verletzten mit Erster Hilfe versorgen. Hat außerdem noch kein anderer involvierter Verkehrsteilnehmer die Polizei verständigt, sollte man dies ebenfalls tun, da diese dann direkt am Unfallort Beweise für den entstandenen Schaden sichern können. Anschließend muss man sowohl die eigene Versicherung so früh wie möglich darüber in Kenntnis setzen, als auch den Schadensersatz bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einfordern.

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Vorgehensweise auf einen Blick!
Was tun, wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird? Unsere Checkliste hilft, wichtige Maßnahmen nicht zu vergessen.

Muss man immer die Polizei verständigen?

Obwohl die Polizei grundsätzlich hilfreich bei Unfällen ist, da sie Spuren und Beweise sichert, muss sie nicht immer hinzugezogen werden. Denn würde jeder, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, bei jedem noch so kleinen Kratzer am Auto die Polizei kontaktieren, würde sie sich vermutlich nicht mehr um schwere Unfälle auf den Straßen kümmern können. Wer also durch einen unverschuldeten Unfall an seinem Fahrzeug nur kleine Schäden wahrnimmt und sich zudem mit dem Verursacher schnell einigen kann, sollte die Polizei nicht kontaktieren. Denn wer in solchen Fällen dennoch die Polizei ruft, obwohl dies nicht notwendig ist, muss auch die Kosten dafür tragen.

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Besteht Meldepflicht bei der Versicherung?
Bei einem Unfall, den Sie nicht mitverschuldet haben, ist es nicht erforderlich, die eigene KFZ-Versicherung zu informieren. Die Haftpflichtversicherung muss erst bei einer Teilschuld über den Autounfall in Kenntnis gesetzt werden.

Unverschuldeter Unfall und Ersatzansprüche

Ist ein Verkehrsteilnehmer komplett unschuldig an einem Unfall, hat er prinzipiell Anspruch auf Schadensersatz durch den Unfallverursacher. Dafür ist es wichtig, dass er am Unfallort nichts unterschreibt, was er nur oberflächlich durchgelesen hat. So ist ein sogenanntes Einigungsprotokoll bei sehr geringen Schäden zwar durchaus sinnvoll, allerdings sollte der Geschädigte eines Unfalls im Straßenverkehr bei einem größeren Sachschaden oder bei körperlichen Verletzungen dieses keineswegs unterschreiben. Wenn sich der Ersatzpflichtige beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung weigert, dem Unfallopfer den entstandenen Schaden zu ersetzen und dadurch die Schadensregulierung hinauszögert, sind die Chancen für eine erfolgreiche Schadensersatzklage bei einem unverschuldeten Unfall relativ hoch.

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Schadensersatzklage bei unverschuldeter Unfall
Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schadensersatz verweigert, sollte man einen Anwalt aufsuchen. Denn Verkehrsteilnehmer ohne juristische Kenntnisse wissen oft nicht, wie sie ihre Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall durchsetzen und verzichten dadurch oft auf ihre Rechte.

Was der Schadensersatz bei Unfällen ohne Schuld umfasst

Nicht selten wissen Unfallopfer, die unverschuldet in einen Autounfall geraten sind, nicht, wofür sie nun überhaupt Schadensersatz beanspruchen können. Daher kann es schon einmal vorkommen, dass Personen nicht das komplette Ausmaß ihrer Schadensersatzansprüche nutzen. Grundsätzlich können Geschädigte sowohl für Sach- als auch für immaterielle Schäden, wie beispielsweise Verletzungen, eine finanzielle Entschädigung erhalten. Zum Sach- beziehungsweise zum materiellen Schaden zählen allerdings nicht nur die direkten Schäden am Auto. So muss der Ersatzpflichtige zum Beispiel nicht nur alle Kosten, die für die Reparatur des Fahrzeuges des Geschädigten notwendig sind, sondern auch jene für die Abschleppung übernehmen.

Klären Sie die Höhe Ihres Schadensersatz ab!

Da nach einem Verkehrsunfall oftmals ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, muss der Unfallverursacher auch diese Kosten dem Geschädigten erstatten. Benötigt das Unfallopfer während der Reparaturphase ein Ersatzauto, fällt auch dies in den Bereich, der grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden muss. Ebenso verhält es sich mit einem möglichen unfallbedingten Verdienstausfall, da auch hierfür eine Entschädigung gezahlt werden muss. Man bekommt im Allgemeinen für folgende Schäden bei einem unverschuldeten Unfall Schadensersatz:

  • Kosten für die Abschleppung
  • Reparaturkosten
  • Kosten für das Sachverständigengutachten
  • Verletzungen am Körper
  • psychische Beschwerden (z.B.: Angstzustände)
  • Entschädigung für einen möglichen Verdienstausfall
  • Kosten für den Anwalt

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, dass Sie Ihre Rechte bei unverschuldetem Unfall gänzlich einfordern. Besonders wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei einem unverschuldeten Unfall der Zahlung Ihrer Schadensersatzansprüche nicht nachkommt, ist es für juristische Laien schwer mit dieser zu verhandeln. Ein entsprechender Rechtsanwalt weiß genauestens darüber Bescheid, welche Ansprüche Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen und wie man diese am besten durchsetzen kann.
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Wie Sie bei einem unverschuldetem
Unfall richtig Vorgehen!

FAQ: Unverschuldeter Unfall

Als unverschuldeter Unfall wird im verkehrsrechtlichen Kontext ein Verkehrsunfall angesehen, den nur ein Autofahrer verursacht hat. Dadurch ist die Schuldfrage bei dieser Art des Autounfalls auch relativ klar.
Auch als Unfallbeteiligter, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall hineingerät, muss man am Unfallort bleiben und mit dem Verursacher Kontaktdaten austauschen. Wenn keine Einigung gefunden werden kann oder der Unfallverursacher eine Fahrerflucht begangen hat, sollte man die Polizei einschalten.
Passiert einem Verkehrsteilnehmer ein unverschuldeter Unfall, bei dem sein Auto großen Schaden nimmt, zahlt prinzipiell die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dafür.
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