Sie sind Anwalt?

Fahrerflucht § Ermittlung, Täter-Opfer-Ausgleich & mehr

Die Fahrerflucht ist ein stark diskutiertes Thema im verkehrsrechtlichen Kontext. Andere Personen, die möglicherweise schwer verletzt sind, einfach zurückzulassen, ist für viele Menschen unverständlich. Im folgenden Artikel lernen Sie die Definition dieser Verkehrsstraftat im Strafgesetzbuch (StGB) kennen. Sie erfahren ebenso, welche Faktoren das Strafmaß beeinflussen und für welche anderen Vergehen man dabei auch noch belangt werden kann.
Icon Anwalt benötigt
Ein Beitrag der:
verkehrs­rechtinfo Redaktion
Icon der Verkehrsrechtinfo Redaktion
Rechtliche Hilfe rund um eine Fahrerflucht benötigt?
Finden Sie Ihren passenden Anwalt:
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zur Fahrerflucht

Die Fahrerflucht ist gesetzlich durch § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dies zeigt bereits, dass es sich beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort nicht bloß um eine Ordnungswidrigkeit, sondern bereits um eine Verkehrsstraftat handelt. Der Tatbestand ist dann erfüllt, wenn sich eine am Unfall beteiligte Person vom Unfallort entfernt, ehe der Zustand der anderen involvierten Personen überprüft wurde und bevor die Einsatzkräfte eingetroffen sind. Nicht nur aufgrund dieser Gesetzesgrundlage verstößt eine Unfallflucht gegen die rechtlichen Vorschriften, sondern auch aufgrund einer Regelung in § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dadurch muss jede Person, die in Verbindung mit einem Verkehrsunfall steht, sofort anhalten und sich über die Lage informieren. Zudem ist die Leistung von Erster Hilfe ebenfalls verpflichtend. Eine Unfallflucht verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren.

Icon mit Paragraphenzeichen
§ 142 StGB: Wer gilt als Unfallbeteiligter?
“Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.”

Die Unfallflucht als Offizialdelikt

Bei Straftaten unterscheidet man zwischen sogenannten absoluten sowie relativen Antragsdelikten und Offizialdelikten. Bei der Fahrerflucht handelt es sich grundsätzlich um ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass eine Anzeige ausreicht, damit die Staatsanwaltschaft der Sache in einem Ermittlungsverfahren nachgeht und der Geschädigte keinen Strafantrag dafür stellen muss. Zudem führt die Einordnung als Offizialdelikt dazu, dass eine Anzeige in diesem Zusammenhang nicht zurückgenommen werden kann.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Tatbestand und Strafverfahren

Viele kennen als Fahrerflucht die Tatsache, dass ein Unfallbeteiligter nach einem Unfall einfach weiterfährt und sich auch nicht nach dem Befinden der anderen erkundigt oder Erste Hilfe leistet. Auch wenn man durch den Schock nach einem Unfall nur eine kurze Strecke weiterfährt und anschließend zurückkommt, hat man sich bereits strafbar gemacht. Es zählen auch noch andere Handlungen im Zusammenhang mit einem Unfall als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. So zählt es auch zur Unfallflucht, wenn ein Autofahrer zwar kurzzeitig anhält und sich ein Bild vom Zustand der anderen Unfallbeteiligten macht, allerdings danach die Unfallstelle verlässt, bevor jemand seine Kontaktdaten und sein Kennzeichen aufnehmen kann. Auch wenn sich die Person zwar aus einem triftigen Grund vom Unfallort entfernt, aber anschließend nicht rechtzeitig die persönlichen Daten nachträglich übermittelt, kann ebenso für diese Verkehrsstraftat belangt werden. Zusammenfassend zählen also folgende Aktivitäten zur Fahrerflucht:

  • Weiterfahren nach dem Unfall
  • zunächst weiterfahren und anschließend zur Unfallstelle zurückkommen
  • nicht lange genug warten, damit die Personalien aufgenommen werden können
  • keine rechtzeitige Bekanntgabe der wichtigen Daten

Anzeige wegen Unfallflucht

Wenn Ihr Auto an einem Unfall beteiligt war und die andere Person Fahrerflucht begangen hat, sollten Sie auf jeden Fall Anzeige erstatten. In diesem Zusammenhang sind Informationen über das Fahrzeug, das sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat, hilfreich. Im besten Fall hat sich der Geschädigte oder ein Zeuge das Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges gemerkt. Da bei Unfällen allerdings alles sehr schnell geschieht, ist dies oft einfach nicht möglich. Allerdings können auch andere Merkmale wie die Farbe, die Marke oder besondere Auffälligkeiten die Suche nach dem Täter beschleunigen. Nachdem Sie eine unbekannte Person angezeigt haben, versucht die Polizei anschließend in einem Ermittlungsverfahren durch Zeugen und weitere Hinweise den entsprechenden Fahrzeughalter ausfindig zu machen.

Infografik
§ 142 StGB: Fahrerflucht

Wie wird der Täter nach dem Unfall ermittelt?

Je nachdem, wie viele Informationen derjenige liefern kann, der die Anzeige gestellt hat, desto schneller oder langsamer gestaltet sich auch das Ermittlungsverfahren wegen einer Unfallflucht. Vor allem Zeugen, die nicht direkt in das Unfallgeschehen verwickelt waren und sich dadurch möglicherweise genauer Details oder sogar das Kennzeichen merken oder notieren konnten, sind für die Ermittlungen ausschlaggebend. Auch Haare oder Fingerabdrücke im Auto helfen der Polizei dabei, den Unfallflüchtigen zu finden. Kann die Polizei auf diese Art und Weise einen Verdächtigen herausfinden, wird dieser für eine erste Vernehmung vorgeladen. Da es bei der ersten Einvernahme eines Verdächtigen normalerweise noch nicht viele Beweise gibt, sollte der Beschuldigte bis zum Eintreffen eines Anwalts von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Icon Gut zu Wissen
Wenn der Fahrer bei einer Fahrerflucht nicht mit dem Fahrzeughalter übereinstimmt
Wird das Kennzeichen des Fahrzeuges, mit dem eine Fahrerflucht begangen wurde, ermittelt, wird zunächst der Halter befragt. Falls der Fahrer zur Tatzeit eine andere Person war, muss der Fahrzeughalter dabei helfen, diese ausfindig zu machen.

Weiterer Ablauf eines Strafverfahrens wegen Unfallflucht

Hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet sie darüber, ob sie eine Klage gegen den Verdächtigen erheben oder das Verfahren einstellen möchte. Bei der ersten Variante kommt es schließlich zu einer Hauptverhandlung, in der auch alle Zeugen, die es für die Fahrerflucht gibt, vorgeladen werden, um ihre Aussagen zu wiederholen. Je nachdem, wie die Lage des Angeklagten dann aussieht, kann es sich sogar lohnen, ein Geständnis abzulegen. Allerdings muss man sich auch nach einem gesprochenen Urteil nicht damit abfinden, da es erst dann rechtskräftig wird, wenn es nicht angefochten wird.

Rechtsmittel beim Fliehen vom Unfallgeschehen

Da es sich bei einer Fahrerflucht um eine Verkehrsstraftat gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) handelt, ist es dabei auch möglich, Rechtsmittel wie Berufung oder Revision gegen das Urteil einzulegen. Eine Berufung muss gemäß § 314 der Strafprozessordnung (StPO) eine Woche nach der Verkündung des Urteils in schriftlicher Form erfolgen. Auch eine Revision muss innerhalb von sieben Tagen nach einer Urteilsverkündung schriftlich bei der zuständigen Stelle eingelangt sein. Dies bedeutet, dass Personen, die aufgrund einer Flucht vom Unfallort verurteilt worden sind, nicht viel Zeit zum Überlegen bleibt, ob sie gegen das Urteil ein Rechtsmittel einlegen wollen oder nicht. Die Erfolgsaussichten der Rechtsmittel sind immer von den Rahmenbedingungen der Einzelfälle abhängig.Un

Erfolgsaussichten des Rechtsmittel prüfen lassen
Rechtshilfe vom Anwalt

Einfluss auf Täter und Geschädigten bei einer Unfallflucht

Es gibt viele Gründe, weshalb ein Unfallbeteiligter den Ort des Geschehens verlässt. Oft haben entsprechende Personen einfach Angst und stehen unter Schock. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass man als Unfallverursacher durch die Fahrerflucht den Konsequenzen entkommen möchte. Aus welchen Gründen man sich auch immer dazu entscheidet, die Unfallstelle zu verlassen, ehe man Erste Hilfe geleistet oder auf die Feststellung der Kontaktdaten gewartet hat, muss man mit harten Maßnahmen rechnen, wenn man erwischt wird. Für das Opfer kann dann zusätzlich zum Unfall noch hinzukommen, dass der Täter möglicherweise nicht gefasst wird und es Schwierigkeiten mit der eigenen Versicherung bekommen könnte. Bei einer Fahrerflucht bietet sich auch immer ein Täter-Opfer-Ausgleich als Option an, wenn der Unfallverursacher ausfindig gemacht werden kann. Folgende Aspekte werden anschließend näher erläutert:

  • Vorgehensweise als Täter
  • Was Geschädigte tun sollten
  • Täter-Opfer-Ausgleich bei einer Fahrerflucht

Wie sich ein Täter einer Fahrerflucht verhalten sollte

Die Autoversicherung des Täters kommt auch bei einer Flucht vom Unfallort zunächst für den Schaden auf, allerdings kann diese das Geld bis zu einem Betrag von 5000 Euro vom Unfallverursacher zurückfordern. Dennoch ist eine Fahrerflucht keine gute Option, da die Versicherung dadurch auch einen außerordentlichen Kündigungsgrund geliefert bekommt. Wenn der Besitzer des Fahrzeuges, auf das die Versicherung läuft, zudem nicht selbst die Straftat begangen hat, übernimmt dennoch seine Versicherung den Schaden und es ist möglich, dass er schlussendlich auf den Kosten sitzen bleibt. Oft verlassen betroffene Personen allerdings auch unbewusst die Unfallstelle, da sie nicht genau wissen, was erlaubt und was verboten ist. In solch einem Fall ist es für den Täter empfehlenswert, sich im gesamten Strafverfahren kooperativ und reumütig zu zeigen.

Icon Achtung Warnung
Darf man als Unfallbeteiligter zur nächsten Polizei fahren, um sich zu stellen?
Kann man den Geschädigten nach Ablauf der Wartezeit nicht angemessen kontaktieren, ist es möglich, den Unfallort zu verlassen. Allerdings muss man dann der Polizei innerhalb von 24 Stunden seine Beteiligung am Unfall mitteilen. Dafür können sie, nachdem sie gewartet haben, zum Beispiel zur nächsten Polizeistelle fahren.

Was kann man als Geschädigter beim unerlaubten Entfernen des Unfallverursachers vom Unfallort tun?

Für den Geschädigten einer Fahrerflucht kann es im schlimmsten Fall relativ teuer werden. Denn wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, kann auch dessen KFZ-Versicherung nicht den Schaden am Fahrzeug oder, wenn es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt, Schmerzensgeld bezahlen. Der Geschädigte dieser Straftat muss dann gegenüber seiner eigenen Versicherung beweisen können, dass er nicht selbst der Unfallverursacher ist. Allerdings übernimmt die KFZ-Versicherung den Schaden bei einem unbekannten Täter nur dann, wenn es eine Vollkaskoversicherung ist. Für Opfer mit einer Vollkaskoversicherung ist es also empfehlenswert, schnellstmöglich eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen und ein Gutachten für den Schaden an ihrem Fahrzeug oder sogar ein Unfallgutachten erstellen zu lassen, um ihre Unschuld am Unfall zu belegen.

Täter-Opfer-Ausgleich im Rahmen einer Unfallflucht

Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort besteht die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet sich bei einer Fahrerflucht besonders deshalb an, da hier sowohl der Täter durch das Gespräch mit dem Geschädigten erkennt, was für Auswirkungen seine Tat auf andere Menschen gehabt hat, als auch das Opfer die wahren Beweggründe für das Vergehen kennenlernt, die bei einer Fahrerflucht nicht zwangsläufig damit zusammenhängen müssen, dass sich der Täter der Verantwortung entziehen wollte.

Strafen für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ein Verkehrsteilnehmer, der sich der Fahrerflucht schuldig gemacht hat, hat mit einer Geld- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu rechnen. Allerdings sind die Rechtsfolgen für eine Unfallflucht meist umfangreicher als die Strafe für den Tatbestand gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB). Denn in vielen Fällen kommen noch rechtliche Konsequenzen von anderen Tatbeständen hinzu. So steht das Fliehen vom Unfallort oft in Zusammenhang mit einer unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c des Strafgesetzbuches (StGB). Dabei fällt zusätzlich zur Strafe für die Unfallflucht noch eine weitere Freiheits- oder Geldstrafe an. Es können auch Personen bestraft werden, die sich nach einiger Zeit von der Unfallstelle entfernt haben, ohne dass jemand die persönlichen Daten aufnehmen konnte. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen sind zudem auch Flensburger Punkte, ein Regelfahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge einer Fahrerflucht.

Strafen bei Fahrerflucht und damit verbundenen Delikten

StraftatStrafe
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)Geldstrafe
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
2 oder 3 Punkte
Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)Geldstrafe
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
2 oder 3 Punkte
Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)Geldstrafe
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
2 oder 3 Punkte
Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)Geldstrafe
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
2 oder 3 Punkte
Fahrverbot oder Führerscheinentzug


Können nur Fahrer von Kraftfahrzeugen für das Fliehen von der Unfallstelle bestraft werden?

Obwohl in vielen Fällen die Lenker von Kraftfahrzeugen an Verkehrsstraftaten wie der Fahrerflucht beteiligt sind, können auch Radfahrer oder Fußgänger für dieses Delikt rechtlich belangt werden. Denn auch Verkehrsteilnehmer ohne Kraftfahrzeug können an einem Unfall beteiligt sein und anschließend von der Unfallstelle fliehen, oft sogar einfacher, als dies mit einem Kraftfahrzeug möglich ist. Auch für Fußgänger und Fahrradfahrer kann es zu einer Geld- oder zu einer Haftstrafe bis zu drei Jahren kommen, wenn sie überführt werden.

Beste Strategie in Ihrem Fahrerflucht-Verfahren sichern!
Egal in welcher Teilnahme, ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen die beste Startegie für Ihre Situation zu finden!

Was sich auf die Strafe bei einer Fahrerflucht auswirkt

Unterschiedliche Faktoren können die tatsächliche Strafe beeinflussen. Die Aspekte des entsprechenden Einzelfalls wirken sich auch auf strafmildernde und strafverschärfende Aspekte aus. So gibt es zum Beispiel immer dann eine niedrigere Strafe, wenn man sich bei einem Sachschaden bei ruhendem Verkehr unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Hierbei wird die Strafe auf Basis des verursachten Schadens ermittelt. Bei einem höheren Sachschaden können auch andere verkehrsrechtliche Folgen größer ausfallen (mehr Punkte im Fahreignungsregister oder ein längeres Fahrverbot). Strafmildernd kann eine Selbstanzeige bei einem Unfall mit Sachschaden außerhalb des fließenden Verkehrs sein. Auf jeden Fall strafverschärfend wird hingegen die Fahrerflucht bei einem Autounfall mit Personenschaden sowie eine wiederholte Unfallflucht bewertet. Zusammenfassend gibt also folgende Umstände, die die Strafe bei einer Fahrerflucht mildern können:

  • Selbstanzeige bei einem geringen Sachschaden bei ruhendem Verkehr (z.B.: auf Parkplatz)
  • Geständnis
  • Erstdelikt
  • Fahrerflucht bei ruhendem Verkehr und kleinen Sachschaden
  • Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich
Icon PDF Download
Mildernde Umstände bei Fahrerflucht

Wir haben für Sie eine Checkliste zum Thema mildernde Umstände bei Fahrerflucht erstellt. Diese erleichtert Ihnen die Vorbereitung und kann kostenlos als PDF-Download heruntergeladen werden.

Verkehrsrechtliche Maßnahmen für Fahranfänger bei einer Unfallflucht

Bei einer Fahrerflucht während der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß, was nicht nur einen Einfluss auf die Länge des Führerscheins auf Probe hat, sondern auch Kosten verursacht. Wenn sich der Fahranfänger zudem bereits in der verlängerten Probezeit seiner Fahrerlaubnis befindet, kann eine Unfallflucht eine kostenpflichtige Verwarnung oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Zudem müssen auch Fahranfänger mit den Strafen gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) und mit verkehrsrechtlichen Sanktionen (z.B.: Punkte in Flensburg) rechnen. Auch eine Fahrerflucht als Fahrradfahrer oder Fußgänger kann sich auf die Probezeit auswirken.

So kann Sie ein Anwalt hinsichtlich einer Fahrerflucht unterstützen

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei einer Unfallflucht helfen, indem er zunächst herausfindet, ob der Verdacht auch begründet ist. Der Rechtsanwalt klärt Sie anschließend darüber auf, welche Strafen in Ihrem Fall am wahrscheinlichsten sind. In diesem Zusammenhang sichtet er auch die Akten und stellt mögliche strafmildernde Umstände fest, um das Strafmaß so gering wie möglich zu halten. Der Anwalt übernimmt zudem Ihre Strafverteidigung vor Gericht und macht Zeugen ausfindig, die für Sie aussagen können. Dabei legt er auch Berufung oder Revision gegen das Urteil ein, wenn es seiner Meinung nach nicht angemessen für Sie ausgefallen ist.

Was benötigen Sie jetzt?
Icon mit Anwalt
Anwalt benötigt?

Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt

Icon für weitere Informationen
Weiter informieren​

Finden Sie weitere Ratgeber zum Thema Verkehrsregeln & Bußgelder

Icon PDF Download
PDF Checkliste

Was zu mildernden Umständen bei
Fahrerflucht zählt!

FAQ: Fahrerflucht

Unter Fahrerflucht versteht man grundsätzlich das Verlassen der Unfallstelle durch einen Unfallbeteiligten. Dazu zählt allerdings nicht nur das bloße Weiterfahren nach einem Unfall, sondern man macht sich auch strafbar, wenn man danach wieder an den Unfallort zurückkommt. Auch wenn man nicht lange genug auf die Feststellung der Personalien wartet, erfüllt dies den Tatbestand.
Die Strafe für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Auch eine Eintragung von Punkten, ein zeitlich begrenztes Fahrverbot oder sogar der Entzug des Führerscheins sind verkehrsrechtliche Konsequenzen.
Wenn ihr Auto in ihrer Abwesenheit zum Beispiel auf einem Parkplatz beschädigt wurde und dies auch für die Versicherung nachgewiesen werden muss, sind Aussagen von Zeugen unerlässlich.
War dieser Artikel hilfreich für Sie?

Geben Sie uns Feedback, damit wir unsere Qualität immer weiter verbessern können.

Rechtsquellen & Quellverweise
Das könnte Sie auch interessieren...