Einspruch gegen Bußgeldbescheid § Gründe, Ablauf & mehr
- Lesezeit: 9 Minuten
- 4 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
verkehrsrechtinfo Redaktion
- 1. Ort in Suchfeld eingeben
- 2. Anwaltsprofile vergleichen
- 3. Anwalt auswählen
- 4. Unverbindliche Anfrage stellen
- Der Einspruch ist ein Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheide.
- Er ist nur schriftlich gültig.
- Die Frist für einen Einspruch beträgt zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides.
- Formale Fehler im Bußgeldbescheid ermöglichen häufig einen erfolgreichen Einspruch.
- geldverfahren besteht aus einem Vor-, einem Zwischen- und einem Hauptverfahren.
- Im Vorverfahren wird der Fahrzeughalter ermittelt und ein Anhörungs- beziehungsweise ein Zeugenfragebogen übermittelt.
- Mit der Zusendung eines Bußgeldbescheids beginnt das Zwischenverfahren.
- Die Ausgaben ergeben sich aus den einzelnen Preisen für den Anwalt, aus den Versand- sowie aus etwaigen Verfahrenskosten.
Rechtsgrundlage zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Der Ein- beziehungsweise Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist das häufigste Rechtsmittel bei einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Der Einspruch muss gemäß § 67 des Ordnungswidrigenkeitengesetzes (OWiG) gewisse Anforderungen erfüllen, um überhaupt zulässig zu sein. So muss der Einspruch zum Beispiel in schriftlicher Form erfolgen und innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde eingelangt sein. Oft stellen sich Personen, die einen Einspruch gegen Bußgeldbescheid in Betracht ziehen, die Frage, ob sich dieser überhaupt lohnt. Die Erfolgschancen sind je nach Einzelfall unterschiedlich, allerdings kann es auch bei einer erdrückenden Beweislage zu einem erfolgreichen Widerspruch kommen. Dies ist dadurch möglich, dass formale beziehungsweise inhaltliche Fehler im Bußgeldbescheid diesen unzulässig machen. Folgende Faktoren begünstigen die Erfolgsaussichten:
- Messfehler
- falsche Bedienung der Messgeräte
- unklare Fotos
- nicht selber gefahren
- Fehler im Bußgeldbescheid
Gründe für Verkehrsteilnehmer gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen
Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob Beschuldigte in einem Bußgeldverfahren einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben sollten oder nicht. Dies liegt daran, dass es in jedem Einzelfall unterschiedliche Sanktionen und Voraussetzungen für einen Einspruch gibt. Verkehrsteilnehmer entscheiden sich oft bei sehr hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und besonders bei einem Fahrverbot, das auch den Alltag beeinflusst, für den Einspruch gegen Bußgeldbescheid. Den entsprechenden Personen bleibt allerdings durch die Frist von 14 Tagen nach dem Zustellungsdatum nicht viel Bedenkzeit, ob sie Einspruch einlegen wollen oder nicht. Es gibt allerdings folgende Fragen, die die Entscheidung erleichtern können:
- Kann man den Einspruch gut genug begründen?
- Lohnen sich die Kosten im Vergleich zu den Strafen?
- Haben die verkehrsrechtlichen Sanktionen einen großen Einfluss auf den Alltag?
- Verlängert sich dadurch die Probezeit?
Besonders für Fahranfänger in der Probezeit oder für Berufsfahrer kann zum Beispiel eine Abmilderung der Strafe bereits dabei helfen, keine verlängerte Probezeit zu bekommen beziehungsweise weiter seiner Arbeit nachgehen zu können. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, anstelle weiterer Maßnahmen, wie zum Beispiel einem Fahrverbot, einfach ein höheres Bußgeld zu zahlen, als eigentlich für den entsprechenden Verstoß vorgesehen ist.
Prüfen der Angaben im Bescheid
Wenn man einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte man zunächst das Zustellungsdatum prüfen, um herauszufinden, wie lange man für einen möglichen Einspruch Zeit hat. Man sollte sich ebenfalls die Angaben zur Tat und zur eigenen Person genau ansehen. Oft können sich hier Fehler einschleichen beziehungsweise Beweise für die Unschuld gefunden werden. Denn wenn der verdächtige Verkehrsteilnehmer zu der Zeit, zu der die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, nachweislich nicht im Fahrzeug war, kann er dafür auch nicht belangt werden. Die sorgfältige Prüfung des Bescheids ist deshalb so schnell wie möglich zu empfehlen.
Muss man gegen einen verjährten Bußgeldbescheid vorgehen?
Ein Bußgeldbescheid bei einem Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln kann nach drei Monaten verjähren. Das wirft für die betroffenen Verkehrsteilnehmer die Frage auf, ob sie auch gegen einen verjährten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen müssen. Die Antwort darauf lautet: Ja! Denn selbst wenn ein Bußgeldbescheid an sich verjährt ist, wird er ohne einen Einspruch rechtskräftig und man muss die Geldbuße doch noch bezahlen. Deshalb sollte man nie einen Bußgeldbescheid, der bereits verjährt ist, ignorieren, sondern diesen im Notfall immer von einem Anwalt prüfen lassen.
Ablauf beim Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldbescheid und somit auch der Einspruch gegen diesen ist Teil des sogenannten Bußgeldverfahrens, das sich grundsätzlich in drei Abschnitte unterteilen lässt: das Vorverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren. Zu Beginn des Bußgeldverfahrens, also im Vorverfahren, steht der Vorwurf an einen Verkehrsteilnehmer, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Dieser wird meistens durch Messungen (Blitzer, Radar etc.) oder durch Verkehrskontrollen begründet. Im nächsten Schritt wird anhand des Kennzeichens der Fahrzeughalter ausfindig gemacht. Diesem wird anschließend ein Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er über die Verdächtigung informiert wird. Der Anhörungsbogen erlaubt es dem Fahrzeughalter, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Der Bogen muss innerhalb einer Frist, deren Enddatum ebenfalls auf dem Bogen ersichtlich ist, zurück an die verantwortliche Behörde übermittelt werden. Dies ist sowohl per Post als auch elektronisch möglich. Wer den Anhörungsbogen einfach ignoriert, muss damit rechnen, dass die Polizei bei ihm vorbeischaut.
Unterschied zwischen Anhörung- und Zeugenfragenbogen
Es kann statt einem Anhörungsbogen auch oft ein Zeugenfragebogen an den Halter geschickt werden, wenn die Behörde bereits wissen, dass dieser die Ordnungswidrigkeit nicht selbst begangen haben kann. Dieser kann auch verschickt werden, wenn Unsicherheiten bestehen, ob der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt des Verstoßes auch das Fahrzeug gefahren hat. Hierbei kann man sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn man den tatsächlichen Fahrer zwar kennt, diesen aber nicht hintergehen möchte. Seine Aussage gar nicht zu machen, ist auf jeden Fall besser als falsche Angaben zu machen, da es sich hierbei um eine Straftat handelt. Der Zeugenfragebogen muss spätestens eine Woche nach Zustellung ausgefüllt zurückgeschickt werden.Was passiert nach dem Ausfüllen des Anhörungsbogens?
Nachdem die Behörde den Anhörungs- beziehungsweise den Zeugenfragebogen wiederbekommen hat, entscheidet sie, ob ein Bußgeldbescheid verschickt wird oder nicht. Falls sie sich dafür entscheidet, wird das Zwischenverfahren eingeleitet. In diesem Teil des Bußgeldverfahrens hat der Beschuldigte dann auch die Option, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. In diesem Zusammenhang trägt er allerdings auch die Beweislast, weshalb er sich dabei immer einen juristischen Beistand holen sollte, um auf Nummer sicher zu gehen. Wenn der Fahrer hier allerdings den Vorwurf beziehungsweise die verkehrsrechtlichen Konsequenzen akzeptiert, ist das Bußgeldverfahren bereits hier zu Ende. Beim Einspruch hingegen wird dieser noch in dieser Phase daraufhin geprüft, ob er innerhalb der Frist und formgemäß bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingegangen ist.Gibt es seitens der Verwaltungsbehörde noch Zweifel, leitet diese den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid anschließend an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese prüft ebenfalls nochmals den Widerspruch und kann entweder die Einstellung des Verfahrens oder durch die Übermittlung der Akte an das Amtsgericht das Hauptverfahren einleiten. Hierbei kommt es dann zur Prüfung durch den Amtsrichter, der immer noch das Verfahren zugunsten des Beschuldigten beenden kann. Es kann aber auch zu einem Gerichtstermin kommen, bei dem schließlich ein Urteil über die verkehrsrechtlichen Strafen beziehungsweise ein Freispruch gefällt wird. Dieses Urteil kann man entweder akzeptieren oder eine Rechtsbeschwerde einlegen.
Besonderheiten in einem Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren kann durch gewisse Bedingungen anders ablaufen. So ist es zum Beispiel ausschlaggebend, mit welchem Auto, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort man gegen eine Straßenverkehrsregel verstoßen hat. Wenn man also mit einem fremden Auto, wie beispielsweise mit einem Firmenwagen, zu schnell fährt oder ein Parkverbot ignoriert, wird zunächst der Chef des Unternehmens über den Tatvorwurf informiert und erhält einen Anhörungsbogen. Dieser kann an den entsprechenden Mitarbeiter zum Ausfüllen weitergegeben werden, wohingegen der Vorgesetzte dazu verpflichtet ist, den Zeugenfragebogen auszufüllen. Selbst wenn das Unternehmen sich dazu bereit erklären sollte, das Bußgeld zu zahlen, muss der Mitarbeiter immer noch mit den anderen verkehrsrechtlichen Folgen, wie den Punkten im Fahreignungsregister und einem etwaigen Fahrverbot, leben. Insbesondere bei Berufsfahrern ist ein Einspruch hierbei oft sinnvoll, da ein Fahrverbot auch einen zeitlich beschränkten Dienstausfall bedeutet.
Auch wenn man innerhalb der Probezeit seines Führerscheins einen noch so kleinen Regelverstoß begeht, ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ratsam. Das Bußgeldverfahren läuft hier zwar gleich wie bei anderen Fahrern ab, allerdings gibt es bei Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit auch strengere Strafen (Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminar), die Fahranfänger lieber vermeiden wollen. Einen anderen Sonderfall stellen Bußgelder aus dem Ausland dar, da man bei einem Einspruch gegen einen ausländischen Bußgeldbescheid auch die Rechtslage des entsprechenden Landes berücksichtigen muss. Dies kann besonders für Laien oft herausfordernd sein, weshalb sie einen Widerspruch gegen einen ausländischen Bußgeldbescheid nie ohne juristische Hilfe in Angriff nehmen sollten.
- Passenden Anwalt finden
- Situation schildern
- Chancen erhöhen
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Kosten
Welche Faktoren bestimmen die Ausgaben für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da Rechtsanwälte die Preise, die sie zum Beispiel für die Beratung, für die Akteneinsicht oder auch für die Verteidigung vor Gericht verlangen, unter Einhaltung bestimmter rechtlicher Rahmenbedingungen selbst bestimmen können. Je mehr Leistungen eine Person, die einen Bußgeldbescheid erhalten hat, von einem Anwalt benötigt, desto höher fallen also auch die Kosten aus. Zudem gilt, dass die gerichtliche Verteidigung grundsätzlich mit höheren Preisen angesetzt ist als eine bloße Beratung durch den Anwalt. Für das Honorar des Anwalts kann möglicherweise eine Rechtsschutzversicherung aufkommen, allerdings kann es in diesem Fall auch sein, dass Personen einen Teil dennoch selbst bezahlen müssen.
Der Beschuldigte in einem Bußgeldverfahren muss zudem auch immer die Portokosten für den Versand übernehmen. Hierbei ist es ratsam, den Einspruch gegen Bußgeldbescheid immer per Einschreiben zu verschicken, um im Notfall belegen zu können, dass er fristgerecht versandt wurde. Auch der Erfolg des Einspruchs hat Auswirkungen auf die Ausgaben. Folgende Aspekte beeinflussen also die Gesamtkosten bei einem Einspruch gegen Bußgeldbescheid:
- Ausgaben für den Anwalt
- Rechtsschutzversicherung vorhanden und gibt es eine Selbstbeteiligung?
- Versandkosten
- Ist das Rechtsmittel erfolgreich oder nicht?
Folgen bei Abweisung des Rechtsmittels im Bußgeldverfahren
Wenn der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid abgelehnt wird, können weitere Ausgaben anfallen. Ist der Fall bereits vor Gericht verhandelt worden, aber das Urteil nicht positiv für den entsprechenden Verkehrsteilnehmer ausgefallen, muss dieser auch noch sämtliche Verfahrenskosten übernehmen. In diesem Zusammenhang ist die Frage, ob man den Einspruch gegen Bußgeldbescheid auch zurücknehmen kann, relevant. Es ist während des gesamten Verfahrens möglich, den Einspruch, den man gegen den Bußgeldbescheid erhoben hat, auch wieder zurückzuziehen. Um die Gesamtkosten zu reduzieren, empfiehlt es sich allerdings, dies bereits vor einer Verhandlung zu tun, da man damit ausschließen kann, auch noch die Kosten der Hauptverhandlung begleichen zu müssen. Man sollte sich dabei immer mit einem Anwalt besprechen, um nicht schließlich mehr Geld auszugeben, als man für die Bezahlung des Bußgeldes hätte tun müssen.
So kann Sie ein Anwalt beim Einspruch gegen Bußgeldbescheid unterstützen
Im gesamten Bußgeldverfahren steht Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht beratend zur Seite. Sobald Sie also einen Anhörungsbogen im Briefkasten haben, sollten Sie vor dem Ausfüllen Ihr Handeln mit dem Rechtsanwalt absprechen, um zu vermeiden, dass Sie zu viele Angaben machen, die die Erfolgsaussichten eines Einspruchs später verringern könnten. Zusammen mit dem Anwalt erarbeiten Sie eine Strategie für das gesamte Bußgeldverfahren. In diesem Zusammenhang klärt Sie der Anwalt auch über den weiteren Ablauf auf und gibt Ihnen Tipps, wie Sie sich bei einer möglichen Gerichtsverhandlung am besten verhalten sollten. Er überprüft zudem ebenfalls wie die Behörden die Akten und sammelt auch neue Beweise beziehungsweise stellt Fehler im Bußgeldbescheid selbst fest. Durch die Hilfe eines Anwalts kann man das Bußgeld und weitere Maßnahmen komplett abwenden oder zumindest so gering wie möglich halten.
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
- Anwalt finden
Finden Sie weitere Ratgeber zum Thema Verkehrsregeln & Bußgelder
- Jetzt lesen
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt