Führerschein § Voraussetzungen, Kosten & mehr
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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- Der Führerschein ist gesetzlich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verankert.
- Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Dokuments.
- Wer den Nachweis seiner Fahrerlaubnis verliert, muss einen Ersatzführerschein beantragen.
- Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind unter anderem eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.
- Die häufigsten Führerscheinklassen sind jene aus den Gruppen A, B, C und D.
- Die Ausgaben für den Fahrschulunterricht und für die erforderlichen Kurse haben Einfluss auf die Kosten des Führerscheins.
- Bei Verkehrsdelikten kann einem die Fahrerlaubnis zeitlich begrenzt oder permanent entzogen werden.
- Die Führerscheinprüfung besteht aus zwei Teilen und kann bis zu dreimal wiederholt werden gegen eine Gebühr.
Grundsätzliches zum Führerschein
Die rechtliche Basis für die Fahrerlaubnis stellt die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dar. Der Führerschein ist demnach der Nachweis der Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Führerscheinklasse. Fahrzeuglenker sind zudem dazu verpflichtet, beim Fahren eines Kraftfahrzeuges einen gültigen Führerschein dabei zu haben und diesen auf Anforderung auch entsprechenden Personen, zum Beispiel Polizisten, vorzulegen. Es gibt gemäß § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch Ausnahmen, bei denen die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug keine Fahrerlaubnis benötigt.
Was kann ich bei Verlust des Führerscheins machen?
Wenn der Führerschein verloren oder sogar gestohlen wird, sollte man sich schnellstmöglich an die entsprechende Führerscheinstelle wenden. Bei dieser muss man einen sogenannten Ersatzführerschein beantragen. Dabei werden bestimmte Dokumente, wie zum Beispiel ein Personal- oder Reisepass oder eine eidesstattliche Versicherung über den Führerscheinverlust, sowie ein möglichst aktuelles Lichtbild benötigt. Es muss inklusive der eidesstattlichen Versicherung mit ungefähr 70 Euro für einen Ersatzführerschein gerechnet werden. Bis der Ersatzführerschein bei Ihnen ankommt, sollten Sie sich für Fahrten in Deutschland einen vorläufigen Führerschein besorgen.
Voraussetzungen des Führerscheins
Für den Erwerb des Führerscheins müssen in Deutschland gewisse Bedingungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen für den Führerschein sind durch den zweiten Abschnitt der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) reglementiert. Dementsprechend muss derjenige, der die Fahrerlaubnis erhalten möchte, einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem muss ausgeschlossen werden, dass eine Fahrerlaubnis derselben Klasse bereits in einem anderen Land erworben wurde. Für manche Führerscheinklassen ist es zudem erforderlich, bereits eine Fahrerlaubnis einer anderen Klasse zu besitzen. Auch das Mindestalter für die jeweilige Klasse muss erreicht sein, bevor die Person eine Fahrerlaubnis in dieser Führerscheinklasse erhalten kann. Zudem muss ein Sehtest gemacht werden und die körperlichen und geistigen Bedingungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Theoretische und praktische Prüfung
Damit der Führerschein für eine bestimmte Klasse erhalten werden kann, ist sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erforderlich. Bei der theoretischen Führerscheinprüfung müssen Fragen beantwortet werden, um zu zeigen, dass man genügend Kenntnisse über Verkehrsregeln und Gefahren auf der Straße hat. Die theoretische Prüfung darf zudem nicht länger als drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Klasse gemacht werden. Abgesehen davon muss die Identität des Anwärters vor dem Test überprüft werden. Die theoretische Führerscheinprüfung darf außerdem nur absolviert werden, wenn die Fahrschulausbildung nicht länger als zwei Jahre her ist.
Die praktische Prüfung für den Führerscheinerwerb kann erst nach positivem Abschluss der theoretischen gemacht werden. Auch hierbei ist zu beachten, dass das Mindestalter in spätestens einem Monat nach Abschluss erreicht werden muss, da die praktische Führerscheinprüfung ansonsten nicht durchgeführt werden kann. Sie muss entweder im Ort, in dem der Bewerber auch seinen Lebensmittelpunkt hat, oder in der Ortschaft seiner Schule, seiner Universität oder aber auch seines Arbeitsplatzes abgelegt werden. Detailliertere Ausführungen zur theoretischen und praktischen Prüfung finden sich in Anlage 7 der Fahreignungs-Verordnung (FeV).
Erste Hilfe Kurs für den Führerschein
Bevor man seine Fahrerlaubnis in Form eines Führerscheins erwerben kann, muss gemäß § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein Erste Hilfe Kurs absolviert werden. Dieser muss in mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten stattfinden. Dadurch soll den Bewerbern die Grundlagen der Ersten Hilfe beigebracht werden, um im Notfall Menschenleben retten zu können. Die Teilnahme muss für den Führerscheinerwerb durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Es gibt in Deutschland bei den Klassen B und BE die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren einen Führerschein zu erwerben. Hierbei gibt es allerdings Einschränkungen. So dürfen Jugendliche bis sie 18 Jahre alt sind, lediglich in Begleitung einer Person fahren. Diese muss zudem mit ihrem Namen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist prinzipiell auch nur möglich, mit diesem Dokument in Deutschland oder bis zum 18. Geburtstag auch in Österreich zu fahren. Das begleitete Fahren ab 17 Jahre hat den Vorteil, dass die Fahrneulinge mehr Fahrpraxis sammeln können.
Die Anforderungen an die Begleitperson sind aufgrund der großen Verantwortung äußerst wichtig. So kann lediglich jemand, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit fünf oder mehr Jahren selbst eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, die Begleitung übernehmen. Zudem darf die Begleitperson bei der Beantragung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Wenn der Begleiter mehr als 0,5 Promille im Blut hat oder unter dem Einfluss anderer Mittel steht, darf er den Fahranfänger nicht begleiten.
Internationaler Führerschein
Wollen Sie im Urlaub einen Leihwagen fahren, benötigen Sie in vielen Ländern, besonders jene, die nicht zur EU gehören, einen sogenannten Internationalen Führerschein. Dieser ist ein zusätzliches Dokument, in dem der nationale Führerschein übersetzt wird. Deshalb ist er auch nur in Kombination mit der deutschen Fahrerlaubnis gültig. Je nach Muster hat er eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr bis zu drei Jahren. Dieses Zusatzdokument kann bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden und kostet um die 15 Euro.
Führerscheinklassen in Deutschland
Es gibt unterschiedliche Kraftfahrzeuge, die jeweils einen eigenen Führerschein benötigen, um im Straßenverkehr geführt werden zu dürfen. Dabei variieren sie nicht nur bei den Fahrzeugen an sich, sondern auch die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung ist durch eine unterschiedliche Anzahl an Unterrichtseinheiten verschieden intensiv.
Zudem unterscheiden sich die Führerscheinklassen auch durch das Mindestalter, das für den Führerscheinerwerb der einzelnen Klassen erforderlich ist. Die häufigste Führerscheinklasse ist B, da diese für das Lenken eines Autos erforderlich ist. Allerdings ist auch die Gruppe der Führerscheinklasse A äußerst beliebt. Die Kategorien der Führerscheinklassen C und D werden erworben, um eine berufliche Tätigkeit in Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug ausführen zu können.
Führerscheinklasse | Fahrzeugbezeichnung | Kurzinfo | Mindestalter |
---|---|---|---|
AM | Mofa, Moped, Mopedautos | Geschwindigkeit: bis 45 km/h | 15 oder 16 |
A1 | kleine und leichte Motorräder | Krafträder mit maximaler Motorleistung bis 11kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung bis maximal 15 kW | 16 |
A2 | größere und schwerere Motorräder | Krafträder mit Motorleistung bis maximal 48 PS | 18 |
A | jedes Motorrad und Trike | mehr als 45 km/h, Motorrad auch mit Beiwagen | 24 (21 bei Trikes) |
BE | PKW + Anhänger | Anhänger Gesamtmasse von mehr als 750 bis maximal 3500 kg | 17 |
B | KFZ / PKW | KFZ bis zu 3500 kg Gesamtmasse nicht mehr als 8 Personen abgesehen vom Fahrer leichter Anhänger schwerer Anhänger, wenn Kombination nicht über 3500 kg kommt | 17 |
C1 | LKW | Gesamtmasse: über 3500 bis maximal 7500 kg | 18 |
C1E | LKW der Klasse C1 + Anhänger | Anhänger mehr als 750 kg | 18 |
CE | LKW + Anhänger | alle LKWs + Anhänger | 21 |
C | Alle LKWs | Kraftfahrzeuge mit mehr als 3500 kg Anhänger weniger als 750 kg | 21 |
D1 | Bus | Länge bis 8 Meter nicht mehr als 16 Personen Anhänger nicht mehr als 750 kg | 21 |
D1E | Bus der Klasse D1 + Anhänger | Anhänger mehr als 750 kg | 21 |
DE | Bus der Klasse D + Anhänger | Anhänger mehr als 750 kg | 24 |
D | Bus | mehr als 8 Personen Anhänger nicht mehr als 750 kg | 24 |
L | Traktoren etc. | Zugmaschinen: Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h mit Anhänger nur bis 25 km/h | 16 |
T | Traktoren etc. | Zugmaschinen: Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h | 18 |
Führerscheinklasse A
Die Gruppe der Führerscheinklasse A besteht abgesehen von der übergeordneten Art A auch aus den Klassen AM, A1 und A2. Die Fahrerlaubnis AM erlaubt es Personen, leichte zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die allesamt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können, auf der Straße zu bedienen. Die Fahrerlaubnis kann für die AM-Klasse je nach Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erworben werden. Die Klasse A1 ist die Fahrerlaubnis für Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer maximalen Leistung von 15 kW. Der Führerschein hierfür kann mit 16 Jahren gemacht werden.
Krafträder, deren Motorleistung nicht 35 kW übersteigt, können mit der Führerscheinklasse A2 gefahren werden, deren Erwerb ab 18 Jahren möglich ist. Mit der A-Klasse lassen sich dann grundsätzlich alle Motorräder beziehungsweise Trikes fahren. Der A-Führerschein kann prinzipiell erst mit 24 Jahren gemacht werden. Allerdings ist es möglich, auch schon mit 20 Jahren eine Fahrerlaubnis für die Klasse A zu besitzen, wenn man bereits seit zwei Jahren einen Führerschein für die A2-Klasse hat.
Führerscheinklasse B
Die Führerscheinarten BE und B bilden die bekannteste Klasse, da B es Personen erlaubt, ein Auto im Verkehr zu lenken. Zudem dürfen auch Fahrzeuge, die zu den Klassen AM und L gehören, mit diesem Nachweis der Fahrerlaubnis gefahren werden. Damit dürfen grundsätzlich auch Anhänger gefahren werden, die weniger als 750 kg beziehungsweise ein Anhänger, der zusammen mit dem Fahrzeug nicht über die Gesamtmasse von 3500 kg hinausgeht. Die B-Klasse kann frühestens mit 17 Jahren mit einer Begleitperson (B17), ab 18 Jahren ohne erworben werden. Der BE-Führerschein vergibt die Fahrerlaubnis für einen schweren Anhänger, der mehr als 750, aber nicht über 3500 kg wiegt. Für die Führerscheinklasse BE gelten dieselben Bestimmungen zum Mindestalter wie für den B-Führerschein.
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Führerscheinklassen C und D
Die Führerscheinklassen C und D sind für Berufskraftfahrer besonders relevant. Die Gruppe der Führerscheinklasse C besteht aus den Unterkategorien C1, C1E, CE und C. Eine Fahrerlaubnis für C1 ermöglicht es, einen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 bis höchstens 7,5 Tonnen zu fahren. Ein Anhänger darf damit ebenfalls gefahren werden, solange dieser nicht mehr als 750 kg schwer ist.
Damit ein schwerer Anhänger bei einem solchen LKW mitgeführt werden darf, ist die Führerscheinklasse C1E erforderlich, wobei die Kombination aus LKW und Anhänger nicht 12.000 kg überschreiten darf. Diese beiden Klassen können mit 18 Jahren erworben werden. Mit der C-Klasse darf im Gegensatz zu C1 jeder LKW, also auch jene mit einer Gesamtmasse von über 7,500 kg. Damit ein Fahrzeug der Klasse C mit einem Anhänger von über 750 kg geführt werden darf, muss eine Fahrerlaubnis der Kategorie CE gemacht werden. Für den Erwerb beider Varianten muss man mindestens 21 Jahre alt sein.
Die Klasse D besteht ebenfalls aus vier Unterkategorien: D1, D1E, DE und D. Der Führerschein für die Gruppe der Führerscheinklassen D ist für das Fahren eines Busses notwendig. Ein Bus, der nicht länger als 8 Meter ist und in dem nicht mehr als 16 Personen befördert werden dürfen, kann offiziell mit der Klasse D1 gefahren werden. Wenn man solch einen Bus mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg auf den Straßen fahren möchte, benötigt man zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse D1E.
Busse für mehr als acht Personen, die im Gegensatz zur Klasse D1 keine Begrenzung beinhalten, benötigen die D-Klasse, um im Straßenverkehr bedient werden zu dürfen. Ein Anhänger mit mehr als 750 kg für ein Kraftfahrzeug der D-Gruppe braucht zudem den Führerschein der Klasse DE. Das Mindestalter für die Führerscheinklassen D1 und D1E liegt bei 21 Jahren, jenes für D und DE bei 24 Jahren.
Kosten des Führerscheins
Der Führerscheinerwerb ist kein günstiges Vergnügen, besonders dann nicht, wenn mehrere Anläufe nötig sind. Dabei setzen sich die Gesamtkosten aus einzelnen Aspekten zusammen. So variieren die Ausgaben für einen Führerschein je nach Führerscheinklasse, da die Vorbereitung eine verschieden lange Zeitspanne in Anspruch nimmt und somit für eine unterschiedliche Anzahl an Theorie- und Praxisstunden gezahlt werden muss. Die Kosten hierfür sind zudem je nach Bundesland ebenfalls anders.
Es gibt außerdem noch oft zusätzliches Lernmaterial, was gesondert zu bezahlen ist. Zudem muss für den Führerscheinerwerb auch ein Sehtest sowie ein Kurs in Erste Hilfe absolviert werden und wie viel Geld diese tatsächlich ausmachen, nimmt ebenfalls Einfluss auf die Gesamtkosten der Fahrerlaubnis. Zusammenfassend bestimmen also folgende Faktoren die Gesamtkosten des Führerscheins:
- Führerscheinklasse
- Bundesland
- Kosten des Lernmaterials
- Ausgaben für den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest
Rechtsfolgen bei Verkehrsdelikten
Wer gegen gesetzliche Vorschriften des Straßenverkehrsrecht verstößt, muss mit Konsequenzen, auch für seinen Führerschein, rechnen. Bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht muss zwischen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten unterschieden werden, da diese unterschiedlich streng bestraft werden. Wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit, also zum Beispiel einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, begeht, kommt es zu einem entsprechenden Bußgeld, ein oder zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten. Für Verkehrsstraftaten, wie beispielsweise das Fahren ohne Fahrerlaubnis, droht entweder eine Geldstrafe in Tagessätzen oder eine Haftstrafe. Zudem werden für solch eine Tat auch ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und es kann sogar zum permanenten Führerscheinentzug kommen.
Rechtsmittel bei Verkehrsdelikten
Auch bei den möglichen Rechtsmitteln, die bei Strafen aufgrund von Verstößen gegen die Verkehrsregeln möglich sind, ist der Gegensatz zwischen einer Verkehrsstraftat und einer Ordnungswidrigkeit ausschlaggebend. Da man für eine Verkehrsstraftat eine gerichtliche Verhandlung zu erwarten hat, in der ein Urteil gefällt wird, kann man dieses Urteil anfechten. Im Gegensatz dazu kann bei einer Ordnungswidrigkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden, wenn man entweder die Höhe der Geldbuße oder den Vorwurf des Regelverstoßes an sich nicht gerechtfertigt findet.
So kann Sie der Anwalt unterstützen
Wenn es zu Konflikten rund um den Führerschein kommt, ist es empfehlenswert, einen entsprechenden Juristen aufzusuchen. Dieser kann Sie insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten dabei unterstützen, sich Ihren Rechten und Pflichten bewusst zu werden und somit möglicherweise weitere behördliche Maßnahmen zu vermeiden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft in diesem Zusammenhang auch die Zulässigkeit des Bußgeldbescheids und erhebt gegebenenfalls fristgerecht Einspruch gegen diesen.
Bei Verkehrsstraftaten kann Sie der Rechtsanwalt vor Gericht verteidigen und eine möglichst milde Strafe für Sie herausholen. Wenn das Urteil zudem nicht gerecht ausgefallen ist, legt er auch die möglichen Rechtsmittel ein. Ein Jurist hilft Ihnen auch dabei, ein langes Fahrverbot oder sogar den vollständigen Führerscheinentzug bestmöglich abzuwenden.
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