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Fahren ohne Fahrerlaubnis § Rechtslage, Rechtsfolgen & mehr

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt häufig bei Jugendlichen sowie bei Personen, denen vorübergehend der Führerschein weggenommen wurde, vor. Doch ohne einen gültigen Führerschein zu fahren, ist äußerst riskant, insbesondere wenn derjenige noch nie einen hatte. Im folgenden Artikel lernen Sie nicht nur grundsätzliche Aspekte rund um diese Verkehrsstraftat, sondern auch deren rechtliche Konsequenzen kennen.
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verkehrs­rechtinfo Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich um eine Verkehrsstraftat, die in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gesetzlich verankert ist. Dementsprechend macht sich jemand strafbar, wenn er ein Kraftfahrzeug ohne Führerschein fährt. Dies gilt nicht nur für Personen, die die erforderliche an sich nicht besitzen, sondern auch für jene, die aufgrund anderer Delikte zum entsprechenden Zeitpunkt nicht im Besitz ihres Führerscheins sind.

Zudem ist nicht nur das vorsätzliche, sondern auch bereits das fahrlässige Fahren ohne Führerschein strafbar. Allerdings ist der Tatbestand gemäß § 21 StVG auch dann erfüllt, wenn ein Fahrzeughalter eine Person ohne Fahrerlaubnis zum Fahren anstiftet beziehungsweise dies duldet. Zusammenfassend kann man also für folgende Handlungen im Zusammenhang mit dieser Verkehrsstraftat belangt werden:

  • Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein
  • Anweisung oder Genehmigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • fahrlässiges Fahren ohne Führerschein
  • Fahren trotz Verbot
  • ohne Führerschein fahren bei Führerscheinentzug

Rechtsfolgen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wenn bei einer Verkehrskontrolle bemerkt wird, dass ein Autofahrer ohne Führerschein fährt, hat er entsprechende Konsequenzen zu erwarten. Ein Bußgeld von 10 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ist möglich. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bei einem Fahrverbot oder einem Entzug des Führerscheins ist gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Haftstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe zu ahnden. Unter gewissen Voraussetzungen kommen auch Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen und eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten in Betracht. Zudem muss der Halter eines Fahrzeuges auch mit dessen Einziehung rechnen.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Was wirkt sich auf die Strafe beim Fahren ohne Führerschein aus?

Das Strafmaß für das Fahren ohne rechtskräftigen Führerschein wird unter anderem dadurch bestimmt, ob jemand fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Dies bedeutet, dass das eigene Fahren beziehungsweise die Veranlassung einer anderen Person strenger bestraft wird, wenn der Täter dies vorsätzlich getan hat. Zu einer geringeren Haftstrafe kommt es zudem dann, wenn einem die Fahrerlaubnis weder verboten noch komplett entzogen wurde, aber der Führerschein im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt wurde.

Hierbei sind allerdings sowohl das fahrlässige als auch das vorsätzliche Handeln unter denselben gesetzlichen Voraussetzungen zu bestrafen. Wenn ein Autofahrer seinen Führerschein lediglich vergessen hat, aber grundsätzlich eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von zehn Euro. Solange Sie also im Besitz eines wirksamen Führerscheins sind, wirkt sich dies strafmildernd aus.

Übersicht: Strafe beim Fahren ohne Führerschein

VergehenStrafe
Fahren oder Anordnung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis während eines FahrverbotsGeldstrafe
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
2 oder 3 Punkte
Fahren oder Anordnung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis nach FührerscheinentzugGeldstrafe
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
2 oder 3 Punkte
Fahren oder Anordnung zum Fahren bei Beschlagnahme des FührerscheinsGeldstrafe bis zu 180 Tagessätze
Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten
2 oder 3 Punkte
Führerschein zuhause vergessenBußgeld von 10 Euro

So kann Sie ein Anwalt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis unterstützen

Es ist beinahe unmöglich, Beweise für die Unschuld in diesem Zusammenhang zu finden, da jede gültige Fahrerlaubnis im sogenannten Fahrerlaubnisregister eingetragen ist. Ein Jurist für Verkehrsrecht sollte dennoch aufgesucht werden, da er im Strafverfahren Ihre Verteidigung übernimmt und eine möglichst niedrige Strafe für Sie herausholt. Er nimmt die Akteneinsicht vor, macht strafmildernde Umstände ausfindig und baut darauf eine Verteidigungsstrategie auf, die Ihre Strafe so gering wie möglich halten soll. Zudem kann der Rechtsanwalt ein bereits erfolgtes Urteil hinsichtlich Fehler bei der Rechtsprechung untersuchen, um Revision einlegen zu können.

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FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Es ist nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) nicht nur strafbar, selbst ohne gültigen Führerschein zu fahren, sondern auch eine andere Person ohne Fahrerlaubnis dazu zu veranlassen, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Zudem reicht es für den Tatbestand schon aus, eine Person ohne Fahrerlaubnis mit dem eigenen Fahrzeug fahren zu lassen.
Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist entweder eine Geld- oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr. Zudem kommen auch noch zwei oder drei Punkte im Fahreignungsregister hinzu.
Eine Straftat ist das Fahren beziehungsweise die Anweisung zum Fahren ohne rechtskräftigen Führerschein. Wenn man allerdings einen gültigen Führerschein besitzt und diesen lediglich vergessen hat, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von zehn Euro.
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