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Straßenverkehrsgesetz § Grundsätzliches, Inhalte & mehr

Das Straßenverkehrsgesetz zählt zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen im deutschen Straßenverkehrsrecht. Im folgenden Artikel lernen Sie nicht nur die allgemeine Struktur des Straßenverkehrsgesetzes, sondern auch dessen wichtigsten Inhalte kennen. Sie erfahren außerdem, welche Rechtsfolgen es bei Verstößen gegen dieses Gesetz gibt, und welche Rechtsmittel man dagegen grundsätzlich einlegen kann.
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches zum Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bildet zusammen mit vier anderen Gesetzen das deutsche Verkehrsrecht. Es regelt nicht nur allgemeine Verordnungen des Straßenverkehrs (§ 1 bis § 6g), sondern auch Aspekte der Ersatzpflicht bei Unfällen im Verkehr (§ 7 bis § 20) und der Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 21 bis § 27). Während die ersten drei Abschnitte also Regelungen und Rechtsfolgen bei Verstößen bestimmen, sind die restlichen vier Teile des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit Richtlinien für zuständige Behörden versehen.

Dazu zählen das Fahreignungsregister (§ 28 – § 30c), das Fahrzeugregister (§ 31 – § 47), das Fahrerlaubnisregister (§ 48 – § 63) sowie gemeinsame Vorschriften und Übergangsbestimmungen (§ 64 – § 66). Das Ziel der Regelungen dieses Gesetzes ist es also, die rechtliche Grundlage für einen sicheren Umgang im Straßenverkehr zu schaffen und Verstöße im Verkehr angemessen zu ahnden.

Infografik
Was das Straßenverkehrsgesetz (StVG) genau regelt!

Letzte Änderungen (Juli 2021)

Die letzte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes fand im Juli 2021 statt. In diesem Zusammenhang wurde die rechtliche Grundlage zum autonomen Fahren durch die Ergänzung der §§ 1d bis 1l gründlicher reglementiert. Dadurch wurden beispielsweise Begriffsbestimmungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion, für die technische Aufsicht eines solchen Fahrzeuges sowie für den sogenannten Risiko minimalen Zustandes eingeführt.

Zudem wurde genauer bestimmt, in welchen Gebieten des öffentlichen Straßenraums ein solches Kraftfahrzeug bedient werden darf. Aspekte der Zulässigkeit, der Verpflichtungen für alle Beteiligten beim Betrieb eines derartigen Fahrzeuges sowie der Speicherung gewisser Daten wurden durch diese Änderung ebenfalls hinzugefügt.

Inhalte des Straßenverkehrs­gesetzes

Die Vorschriften aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung. Die allgemeinen Verkehrsvorschriften enthalten unter anderem Bestimmungen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen, zu speziellen Verpflichtungen bei Fahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter beziehungsweise autonomer Fahrfunktion sowie zur Fahrerlaubnis.

Die Abschnitte 2 und 3 bestimmen mögliche Verstöße, wie zum Beispiel den Kennzeichenmissbrauch, inklusive deren rechtlichen Konsequenzen sowie gewisse Verbote, wie das Alkoholverbot für Fahranfänger, und Bestimmungen zu Schadensersatzansprüchen. Die restlichen vier Teile regeln die Führung und die Inhalte des Fahreignungs-, des Fahrzeug- und des Fahrerlaubnisregisters und die damit verbundene Art und Weise, in der gewisse Daten verarbeitet werden.

Überblicke über Inhalte des Straßenverkehrsgesetz

AbschnittInhalte
VerkehrsvorschriftenZulassung von Kraftfahrzeugen, Richtlinien für hoch- oder vollautomatisierte und autonome Fahrzeuge, Fahrerlaubnis, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahreignung, Pflichten bei Verlust von Dokumenten und Kennzeichen, Verordnungsermächtigungen
HaftpflichtRegelungen zu Höchstbeträgen und Schadensersatzansprüchen
Straf- und BußgeldvorschriftenDefinition und Ahndung verschiedener Verstöße, Bestimmungen zu Fahrverboten, Gestaltung des Informationsschreibens
FahreignungsregisterVorschriften zur Führung und zum Inhalt, Eintragungspflicht bei Abweichungen vom Bußgeldkatalog, Tilgung von Eintragungen, Übermittlung
FahrzeugregisterFührung und Behörden, Zweckbestimmung, Inhalt, Datenerhebung, Regeln zur Datenübermittlung und zum Abruf
FahrerlaubnisregisterFührung und Behörden, Zweckbestimmung, Inhalt. Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister, Übermittlung, Datenverarbeitung
Gemeinsame Vorschriften, ÜbergangsbestimmungenVorschriften bei Änderung von Daten, Sonderregelungen, Verkündung von Rechtsverordnungen

Zulassung von Kraftfahrzeugen

Bereits zu Beginn des Straßenverkehrsgesetzes wird die Zulassung eines Fahrzeuges rechtlich geregelt. Ein Kraftfahrzeug inklusive Anhänger muss also gemäß § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) von der Zulassungsbehörde genehmigt sein, um im Verkehr bedient werden zu dürfen. Dafür muss vom Verfügungsberechtigten des Kraftfahrzeuges ein entsprechender Antrag auf Zulassung gestellt werden. Damit die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens erfolgen kann, wird gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Betriebserlaubnis, eine Einzelgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung benötigt.

Fahrerlaubnis und Führerschein

Auch gewisse Richtlinien für die Fahrerlaubnis von Kraftfahrzeugen finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dementsprechend braucht eine Person, die im Verkehr ein Kraftfahrzeug bedienen möchte, gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine behördliche Erlaubnis, die durch den Führerschein bestätigt wird. Diese wird erst erteilt, wenn die für die jeweilige Klasse erforderlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung, erfüllt sind. Die Fahrerlaubnis wird nach § 2a des StVG zunächst für zwei Jahre auf Probe erteilt.

Strafen für Verstöße gegen das StVG

Es gibt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) allerdings nicht nur allgemeine Vorschriften für das Straßenverkehrsrecht, sondern auch Maßstäbe, welche Rechtsfolgen man bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien zu erwarten hat. Dabei erstrecken sich die rechtlichen Konsequenzen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen und anderen Maßnahmen, wie beispielsweise dem Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Gegenstände, die mit dem jeweiligen Verstoß zusammenhängen. Zudem werden die inhaltlichen Richtlinien zu folgenden Verstößen im Straßenverkehr anschließend näher beleuchtet:

  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • 0,5 Promille Grenze
  • Fahreignung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Schadensersatzansprüche
Strafmaß für ein Verkehrsdelikt zu hoch ausgefallen?

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) legt im dritten Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften fest. Die Freiheitsstrafen, die hierbei verhängt werden können, reichen von einer Zeitspanne von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Die Bußgeldvorschriften bestimmen in § 24 des StVG, welche Verstöße mit welchen Geldbußen geahndet werden. Dabei kann sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Ordnungswidrigkeit bestraft werden.

Straf- und Bußgeldvorschriften im Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Strafe- und BußgeldvorschriftMögliche Folgen
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21)Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Einziehung des Kraftfahrzeugs
Kennzeichenmissbrauch (§ 22)Geldstrafe, Freiheitsstrafe
Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen (§ 22a)Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Einziehung nachgemachter oder verfälschter Kennzeichen
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern (§ 22b)Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Einziehung von Gegenständen
Bußgeldvorschriften (§ 24)Geldbußen von 2000 bis 500.000 Euro, Einziehung von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen oder Ausrüstungen
0,5 Promille-Grenze (§ 24a)Geldbuße bis zu 3000 Euro
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (§ 24c)Geldbuße
Fahrverbot (§ 25)Dauer des Verbots von einem Monat bis zu drei Monaten, Beschlagnahme Führerschein

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die gesetzliche Basis für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). In diesem Zusammenhang wird nicht nur das selbständige Fahren ohne Führerschein, sondern auch die Anordnung zum Führen eines Fahrzeuges einer anderen Person ohne Fahrerlaubnis bestraft. Dabei ist es gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) auch möglich, dass das Kraftfahrzeug, das ohne gültige Fahrerlaubnis bedient wurde, beschlagnahmt wird.

0,5 Promille Grenze

Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird auch das Fahren unter Alkoholeinfluss reglementiert. Dabei wird gemäß § 24a des StVG zwischen dem Alkohol im Atem und dem Alkohol im Blut unterschieden. Es ist also nach den Regelungen dieses Gesetzes ordnungswidrig, wenn jemand ein Kraftfahrzeug fährt, der entweder 0,25 mg/l Minimum in seiner Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr im Blut hat. In diesem Zusammenhang reicht außerdem bereits die Fahrlässigkeit aus, um mit einer Geldbuße bestraft werden zu können.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellt auch die rechtliche Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis dar. Demnach erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn der Fahrzeuginhaber entweder kein Kraftfahrzeug bedienen darf oder außerstande ist, ein Fahrzeug verkehrssicher zu lenken.

Schadensersatzansprüche

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls beziehungsweise bei seinem Tod, dessen Angehörige können gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn der Getötete zudem zu Unterhaltszahlungen verpflichtet war, muss der Ersatzpflichtige dem Unterhaltsberechtigten ebenfalls Schadensersatz bezahlen. Außerdem gibt es eine besondere Geldzahlung für nahe Angehörige (Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Kind) des Verstorbenen.

Für die Geldsummen, die im Zusammenhang mit der Ersatzpflicht bezahlt werden müssen, gibt es durch die §§ 12 bis 12b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Höchstbeträge. So beträgt zum Beispiel die Höchstsumme für die Tötung oder Verletzung von Menschen im Straßenverkehr fünf Millionen Euro beziehungsweise 10 Millionen Euro bei der Verwendung eines Fahrzeugs mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion. Zudem gibt es bei der Personenbeförderung von mehr als acht Personen für jede weitere Person, die dabei verletzt oder getötet wurde, 600.000 Euro. Bei einer Sachbeschädigung beträgt die maximale Summe eine Million Euro beziehungsweise bei Kraftfahrzeugen, die entweder eine hoch- oder vollautomatisierte oder eine autonome Funktion besitzen, zwei Million Euro.

Welche Rechtsmittel hat man gegen eine Strafe / Bußgeld?

Wenn Personen zu Unrecht dem Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bezichtigt werden, können sie rechtlich gegen die falschen Anschuldigungen vorgehen. Bei einem Bußgeldbescheid besteht zum Beispiel die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen zu erheben. Dabei müssen die gesetzlichen Formen und Fristen gemäß § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingehalten werden.

Gegen das Urteil eines Bußgeldverfahrens im Straßenverkehr kann nach § 79 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) unter gewissen Voraussetzungen auch eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Eine Bedingung, die eine Rechtsbeschwerde ermöglicht, ist zum Beispiel eine Geldbuße von mehr als 250 Euro. Das Urteil einer Strafe beziehungsweise eines Bußgeldverfahrens kann durch eine Anfechtungsklage abgelehnt werden, wodurch es auch zu einer Wiederaufnahme kommen kann. Das Wiederaufnahmeverfahren ist jedoch ebenfalls nur durch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich. Zusammenfassend gibt es unter anderem also folgende Rechtsmittel:

  • Einspruch
  • Rechtsbeschwerde
  • Anfechtungsklage

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Ein Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie bei einem Verstoß gegen die Regelungen aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) ausführlich über die rechtlichen Möglichkeiten, die Sie haben. Hierbei schätzt er allgemein Ihre Lage und die Erfolgschancen der Rechtsmittel, die in Ihrem Fall zur Auswahl stehen. Der Rechtsanwalt unterstützt Sie anschließend dabei, sich für die geeignetsten Rechtsmittel in Ihrem Verfahren zu entscheiden und legt diese auch fristgerecht für Sie ein.

Auch wenn Ihnen gesetzlich Schadensersatz zusteht, ist die Hilfe eines Juristen empfehlenswert, um sich nicht mit zu niedrigen Beträgen bei der Ersatzpflicht abspeisen zu lassen. In diesem Zusammenhang klärt Sie der Anwalt über die Höhe ihres Schadensersatzanspruchs auf und klagt diese Summe auch vor Gericht für Sie ein.

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FAQ: Straßenverkehrsgesetz

Das StVG umfasst Vorschriften zu allgemeinen Verordnungen des Straßenverkehrs, wie zum Beispiel der Zulassung von Kraftfahrzeugen oder der Fahrerlaubnis. Es regelt außerdem die Ersatzpflicht sowie die Strafen und Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten.
Die Richtlinien aus der StVG gelten für alle Verkehrsteilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs. Dementsprechend können nicht nur Kraftfahrzeuglenker für Verstöße belangt werden, sondern auch Radfahrer oder Fußgänger haben mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn sie beispielsweise die Promille-Grenze überschreiten.
Bei einem Verstoß gegen Vorschriften aus dem StVG muss man unter anderem mit einer Geldbuße beziehungsweise -strafe rechnen. Es ist allerdings auch möglich, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Zudem können jegliche Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Verstoß im Verkehr stehen, eingezogen werden.
Rechtsquellen & Quellverweise
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