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Verkehrsunfall mit Personenschaden § Pflichten, Ablauf & mehr

Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ist im Normalfall für alle Beteiligten ein großer Schock. Es ist dennoch wichtig zu wissen, wie man sich in solch einem Fall verhalten sollte. Im folgenden Artikel lernen Sie die möglichen Strafen bei einem Personenschaden bei Autounfall sowie die Schadensansprüche für Geschädigte kennen. Sie erfahren ebenso, welcher Ablauf nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden erwünscht ist.
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verkehrs­rechtinfo Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches zum Verkehrsunfall mit Personenschaden

Wenn bei einem Unfall im Straßenverkehr die Fahrer oder Insassen eines Kraftfahrzeuges verletzt oder im schlimmsten Fall sogar ihr Leben verlieren, fällt dies im verkehrsrechtlichen Kontext unter die Kategorie “Verkehrsunfall mit Personenschaden”. Unfälle im Straßenverkehr, bei denen Menschen zu Schaden kommen, sind auch oft für den Unfallverursacher nicht leicht zu verarbeiten. Zusätzlich zur psychischen Belastung, eine andere Person verletzt oder getötet zu haben, muss sich dieser auch noch auf ein Strafverfahren gefasst machen. Denn derjenige, der die Schuld an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden trägt, kann entweder gemäß § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) wegen fahrlässiger Körperverletzung oder nach § 222 des StGB sogar wegen fahrlässiger Tötung belangt werden.

Icon Achtung Warnung
Psychische Schäden zählen als Körperverletzung
Wenn der Geschädigte einen Schockschaden durch den Autounfall erleidet, ist dies zwar keine physische Verletzung, aber der Unfallverursacher kann auch hierbei wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen werden.

Ablauf nach einem Unfall mit verletzten Personen

Wer auf den deutschen Straßen in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt, also ein Unfallbeteiligter ist, muss sich auch angemessen verhalten, da in der deutschen Rechtsprechung nicht nur die Feststellung der Kontaktdaten aller involvierten Verkehrsteilnehmer, sondern auch die Leistung von Erster Hilfe verpflichtend ist. Der erste Schritt ist also das Anhalten des Fahrzeuges, denn wer als beteiligte Person einfach weiterfährt, entfernt sich unerlaubt vom Unfallort und begeht damit eine Straftat. Anschließend müssen die Unfallbeteiligten ihre Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle absichern, damit auch für den nachfolgenden Verkehr ersichtlich ist, dass ein Unfall passiert ist.

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Checkliste für Unfall Ablauf
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Nachdem die Absicherung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, muss der Notruf gewählt werden und den Einsatzkräften der genaue Unfallort sowie die Unfallfolgen mitgeteilt werden. Das Gespräch mit dem Notruf darf nicht von selbst beendet werden, da es eventuell noch Rückfragen geben kann. Danach ist es unbedingt notwendig, Erste Hilfe zu leisten, wenn dies durch die Umstände erforderlich ist. Der Ablauf nach Unfall mit Personenschaden sieht zusammenfassend also folgendermaßen aus:

  1. Anhalten
  2. Warnblinkanlage anstellen und Stelle absichern
  3. Einsatzkräfte kontaktieren (110, 112)
  4. Zustand der Verletzten überprüfen
  5. Erste Hilfe leisten

Ansprüche und Pflichten bei Unfällen mit Personenschaden

Bei einem Autounfall, bei dem eine oder mehrere Personen zu Schaden gekommen sind, haben diese auch Schadensersatzansprüche. Doch für welche Schäden im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden erhalten Unfallopfer überhaupt eine Entschädigung? Bei einem Unfall im Straßenverkehr, bei dem Menschen verletzt wurden, ist der Unfallverursacher nicht nur für den Sachschaden am anderen Fahrzeug beziehungsweise an den anderen Kraftfahrzeugen, sondern auch für die immateriellen Schäden ersatzpflichtig. Wenn also der oder die anderen Verkehrsteilnehmer schwere körperliche oder seelische Verletzungen durch den Unfall erleiden, muss der Ersatzpflichtige auch dafür eine finanzielle Entschädigung leisten. Für kleinere Verletzungen, wie beispielsweise leichte Kratzer, gibt es nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden normalerweise keinen Schadensersatz.

In § 11 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heißt es zum Thema “Schadensersatz nach Unfall mit Personenschaden” beziehungsweise zum Umfang der Ersatzpflicht bei einer Körperverletzung durch ein Ereignis auf den Straßen, dass der Verursacher die Kosten der Heilung des Verletzten übernehmen muss. Auch wenn der Geschädigte durch den Verkehrsunfall mit Personenschaden so stark beeinflusst wird, dass er teilweise oder gar nicht mehr seine Arbeit ausüben kann, muss der Ersatzpflichtige für diesen Verdienstausfall ebenso Schadensersatz leisten.

Schmerzensgeld­forderungen geltend machen

Schadensersatz bei fahrlässiger Tötung

Manchmal ist es auch möglich, dass bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden jemand sein Leben verliert. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Unfallverursacher dann von seiner Ersatzpflicht befreit ist. Denn in § 10 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist rechtlich festgelegt, dass in solch einem Fall der Verursacher dem Hinterbliebenen, der zum Unfallzeitpunkt zu dem Getöteten in einem persönlichen Näheverhältnis stand, eine entsprechende finanzielle Entschädigung für den seelischen Schmerz zahlen muss. 

Infografik
Unfallursachen
in Deutschland.

Meist wird ein besonderes Näheverhältnis angenommen, wenn durch den Unfall ein Ehe- oder Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Hinterbliebenen gestorben ist. Derjenige, der durch sein Verhalten den Unfall ausgelöst hat, muss bei einer fahrlässigen Tötung außerdem die Beerdigungskosten als auch eventuelle Unterhaltszahlungen übernehmen. Der Ersatzpflichtige muss bei einer Tötung im Straßenverkehr im Allgemeinen für folgende Kosten aufkommen:

  • Schmerzensgeld für Partner, Eltern oder Kinder des Getöteten
  • Beerdigungskosten
  • mögliche Unterhaltsverpflichtungen des Getöteten

Rechtsfolgen nach einem Personenschaden bei Autounfall

Der Unfallverursacher bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden muss damit rechnen, dass er für fahrlässige Körperverletzung oder sogar für fahrlässige Tötung gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wird. Für eine fahrlässige Körperverletzung gibt es nach § 229 des StGB entweder eine Geld- oder eine Haftstrafe bis zu drei Jahren. Für die fahrlässige Tötung gilt, auch im Straßenverkehr, laut § 222 des StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder ebenfalls eine Geldstrafe.

Ist der Personenschaden bei Autounfall relativ gering (z.B.: kleine Kratzer) und hat der Verursacher nur leicht fahrlässig gehandelt, wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage gemäß § 153a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Bei schwereren Fällen ist dies nicht mehr möglich und die entsprechenden Ermittlungsbehörden können entweder Strafbefehl beantragen oder Anklage beim zuständigen Gericht erheben. Anschließend kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung, in der das Strafmaß festgelegt wird. Mögliche Rechtsmittel sind die Berufung und die Revision, die beide innerhalb einer Woche schriftlich eingelegt werden müssen.

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Wer selbst der Verletzte bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist, sollte danach so schnell wie möglich einen entsprechenden Anwalt aufsuchen, um die Chancen zu steigern, Schadensersatz in vollem Umfang zu bekommen. Steht der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung oder sogar Tötung durch einen Autounfall im Raum, sollte sich der Unfallverursacher ebenfalls an einen Juristen wenden, da es hierbei auch zu längeren Haftstrafen kommen kann. Die Hilfe durch den Rechtsanwalt kann die Freiheitsstrafe entweder gänzlich abwenden oder so gering wie möglich halten.

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FAQ: Verkehrsunfall mit Personenschaden

Als Personenschaden bei Autounfall ist ein Verkehrsunfall, bei dem Menschen entweder verletzt oder möglicherweise sogar getötet werden. Der Verletzte beziehungsweise besondere Hinterbliebene des Getöteten haben ein Recht auf Ersatzpflicht.
Jeder Unfallbeteiligte muss sofort sein Auto anhalten. Anschließend muss die Unfallstelle abgesichert, der Notruf verständigt und Erste Hilfe geleistet werden. Man darf zudem nicht den Unfallort verlassen, ehe die Polizei ankommt.
Personen, die durch ihr Verhalten im Straßenverkehr zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben und daher wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung verurteilt werden können, sind auch für den Schadensersatz verantwortlich. Im Normalfall übernimmt deren Haftpflichtversicherung den Schadensersatz nach Unfall mit Personenschaden.
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