Mindestabstand § Rechtslage, Abstandsverstoß & mehr
Der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer unerlässlich. Dementsprechend müssen Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit dem Sicherheitsabstand auch entsprechend bestraft werden. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welcher Abstand aus verkehrsrechtlicher Perspektive eingehalten werden muss. Sie lernen ebenfalls mögliche Strafen bei einem Abstandsverstoß sowie damit verbundene Rechtsmittel kennen.
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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Rechtslage zum Mindestabstand
Der Mindestabstand wird gesetzlich durch § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Der Abstand muss also grundsätzlich immer groß genug sein, um eine sichere Bremsung im Notfall ermöglichen zu können. Für Kraftfahrzeuge mit einer speziellen Höchstgeschwindigkeit, muss der Mindestabstand zum vorausfahrenden Auto auf Freilandstraßen prinzipiell so groß sein, dass es für ein überholendes Fahrzeug möglich ist, einzuscheren. Für Lastkraftwagen (LKW) mit einer erlaubten Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen oder für Kraftomnibusse gilt beim Fahren auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h ein Abstand von 50 Metern.
Wie kann der Abstand gemessen werden?
Die Abstandsmessung erfolgt durch unterschiedliche Methoden. Alle Messvarianten haben allerdings gemeinsam, dass aufgrund von Ungenauigkeiten eine gewisse Toleranz berücksichtigt wird. Eine Art, wie der Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen ermittelt werden kann, sind zum Beispiel Videoaufnahmen. Eine weitere häufige Variante ist die Abstandsmessung durch die Polizei, die sowohl durch technische Geräte als auch durch Nach- oder Vorausfahren erfolgen kann. Auch durch Verkehrskontrollsysteme ist es möglich, das Einhalten des Sicherheitsabstandes zu messen. Es gibt also folgende Möglichkeiten für die Abstandsmessung:
- Kamera
- Messung durch Polizei
- Verkehrskontrollsysteme
Ordnungswidriges Verhalten rund um den Mindestabstand
Wer einen Abstandsverstoß begeht, der nimmt ein erhöhtes Unfallrisiko in Kauf. Dementsprechend muss die Ordnungswidrigkeit der Unterschreitung des Mindestabstands auch angemessen geahndet werden, um Personen möglicherweise zum Umdenken zu bewegen. Die wohl häufigste Art und Weise, wie ein Regelverstoß gegen den gesetzlich erlaubten Abstand erfolgt, ist das zu dichte Auffahren (Nötigung im Straßenverkehr).
Dies passiert häufig, wenn das vorausfahrende Auto relativ langsam fährt und der Fahrer des anderen Fahrzeuges deshalb zu drängen beginnt. Allerdings zählt es auch zum Abstandsverstoß, wenn man selbst vor anderen Kraftfahrzeugen fährt und grundlos stark bremst. Auch wenn außerhalb von Ortschaften ein überholendes Auto nicht mehr einscheren könnte, zählt dies als nicht eingehaltener Mindestabstand. Zusammenfassend sind also folgende Handlungen verkehrsrechtlich verboten:
- zu dichtes Auffahren
- Sicherheitsabstand für das Einscheren auf Freilandstraßen missachtet
- plötzlich Abbremsen ohne ersichtlichen Grund
Was wirkt sich auf die Strafe bei einem Abstandsverstoß aus?
Analog zu anderen Ordnungswidrigkeiten ist nicht jeder Abstandsverstoß gleich zu bestrafen, sondern es gibt unterschiedliche Faktoren, die sich auf die Strafe auswirken. So kommt es unter anderem darauf an, bei welcher Geschwindigkeit der Mindestabstand verletzt wurde. Wenn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, gibt es härtere Strafen als wenn der Abstandsverstoß unter dieser Grenze erfolgt ist. Es zählt ebenfalls strafverschärfend, wenn der Verstoß gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand mit einer Gefährdung oder sogar mit einem Unfall einhergeht.
Übersicht: Mögliche Strafen bei Abstandsverstößen
Abstandsverstoß | Strafe |
---|---|
Zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei unter 80 km/h | Bußgeld zwischen 25 und 35 Euro |
Zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei über 80 km/h | Bußgeld zwischen 35 und 400 Euro 1 bis 2 Punkte in Flensburg Fahrverbot von 1 Monat bis 3 Monate |
grundloses starkes Abbremsen | Bußgeld zwischen 20 und 30 Euro |
Abstand für das Einscheren auf Freilandstraßen nicht eingehalten | Bußgeld von 25 Euro |
Mit LKW oder Kraftomnibus auf einer Autobahn bei mehr als 50 km/h den Mindestabstand missachtet | Bußgeld von 80 Euro |
Mögliche Rechtsmittel bei einem Abstandsverstoß
Das häufigste Rechtsmittel, das bei einem Bußgeldbescheid aufgrund eines Abstandsverstoß eingelegt wird, ist der Einspruch. Damit der Einspruch allerdings auch erfolgreich ist, sollte man sich an einen Juristen wenden. Dies ist deshalb ratsam, da es bei einer Abstandsmessung nicht einfach zu beweisen ist, dass Fehler dabei passiert sind und der Mindestabstand eigentlich eingehalten wurde. Um die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch zu erhöhen, werden deshalb oft durch Sichtung der Messunterlagen sowohl technische Fehler als auch Fehler bei der Messung oder bei der Auswertung durch Beamte ausfindig gemacht.
So kann Sie ein Anwalt beim Mindestabstand unterstützen
Die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht ist bei einem Bußgeld wegen der Missachtung des Mindestabstands unerlässlich, da es nicht leicht ist, Fehler bei der Abstandsmessung nachzuweisen. Der Rechtsanwalt kann allerdings nicht nur die Ermittlungsakte, sondern auch Messunterlagen beziehungsweise Messvideos einsehen und diese detailliert analysieren. Er klärt Sie zudem über die Möglichkeit eines Gutachtens auf, das den Erfolg des Einspruches deutlich erhöht.
Dabei übernimmt er die Auswahl des Sachverständigen und die Anordnung des Gutachtens. Der Jurist legt grundsätzlich auch den Einspruch oder andere Rechtsmittel für Sie ein. Durch die Unterstützung eines Anwalts hat man also bessere Chancen auf ein kürzeres Fahrverbot, auf ein geringes Bußgeld sowie auf weniger Punkte im Fahreignungsregister.
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