Rettungsgasse § Rechtslage, Ziele & mehr
- Lesezeit: 6 Minuten
- Stand: Oktober 2022
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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- Die Rettungsgasse ist rechtlich durch die §§ 11 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
- Auf allen Fahrbahnen wird die freie Bahn zwischen dem äußerst linken und dem rechts danebenliegenden Fahrstreifen geschaffen.
- Bei stockendem Verkehr muss man sich bereits auf die Bildung einer freien Fahrspur einstellen.
- Der Standstreifen muss prinzipiell frei bleiben.
- Sowohl die Nichtbildung als auch das Befahren der Rettungsgasse zählen als Ordnungswidrigkeit.
- Die Bußgelder reichen von 20 bis 320 Euro.
- Es gibt außerdem 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
Rechtslage zur Rettungsgasse
Obwohl der Begriff “Rettungsgasse” nicht exakt im Gesetz steht, ist sie in den §§ 11 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Gemäß § 38 der StVO heißt es nämlich, dass alle Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen, wenn das Blaulicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn benutzt wird. In der Realität muss die Bildung der freien Fahrspur allerdings schon früher erfolgen, damit die Rettung und andere Einsatzfahrzeuge schnellstmöglich an der Unfallstelle eintreffen können.
In § 11 der StVO wird zudem festgelegt, dass diese Regel für alle Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen gilt. Die Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse gibt es in Deutschland seit den 1970er Jahren und die Idee zur freien Gasse hatte damals ein Autobahnpolizist.
Sinn und Ziele der freien Fahrspur für Einsatzfahrzeuge
Das wichtigste Ziel einer freien Fahrspur für entsprechende Einsatzkräfte ist das Retten von Menschenleben. Bei Unfällen entscheiden oft Sekunden darüber, ob eine Person überlebt oder nicht. Deshalb ist es bei einem Autounfall besonders wichtig, dass man Platz für die Fahrzeuge der Rettung, der Feuerwehr und der Polizei schafft. Da man oft nicht wissen kann, weshalb ein Stau entstanden ist, ist es auch schon bei stockendem Verkehr erforderlich, eine Rettungsgasse zu bilden. Obwohl die Rettungsgasse so wichtig ist, sieht die Realität eher schlecht aus, denn in den meisten Fällen wird sie nicht ordnungsgemäß oder zu spät gebildet.
Zwischen welchen Spuren bildet man eine Rettungsgasse richtig?
Besonders als diese Pflicht noch relativ neu war, gab es viele Fragen dazu, wie man als Autofahrer nun korrekt die freie Gasse bildet. Die gesetzliche Anweisung nach § 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt zur tatsächlichen Umsetzung, dass sie zwischen dem äußerst linken und der danebenliegenden rechten Spur gebildet werden muss. Doch wie sieht das auf Fahrbahnen mit zwei, drei oder vier Fahrspuren konkret aus? Am einfachsten ist die Bildung der Rettungsgasse also bei einer zweispurigen Fahrbahn, da hier die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur so weit links wie möglich und jene auf dem rechten Fahrstreifen möglichst weit rechts bleiben sollen.
Kraftfahrzeuge auf der rechten Fahrbahn müssen allerdings darauf achten, dass sie nicht auf den Standstreifen fahren. Hat eine Fahrbahn drei Spuren, so muss man zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen die Rettungsgasse bilden. Bei vier oder mehr Spuren gilt seit 2017 die Regelung, dass man hierbei Fahrzeuge ebenfalls zwischen dem äußerst linken und den restlichen Fahrstreifen die freie Gasse bildet.
Richtige Bildung einer Rettungsgasse bei zwei- und mehrspurigen Fahrbahn
Spuren auf der Fahrbahn | Fahrstreifen für die freie Gasse |
---|---|
zwei Spuren | Fahrzeuge auf der linken Fahrspur nach links Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur nach rechts |
drei Spuren | Fahrzeuge auf der linken Fahrspur nach links Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Fahrspur nach rechts |
vier oder mehr Spuren | Fahrzeuge auf der linken Fahrspur nach links Alle anderen Fahrzeuge nach rechts |
Korrekte Verhaltensweise bei stockendem Verkehr
Es reicht allerdings nicht aus, nur zu wissen, zwischen welchen Spuren man grundsätzlich eine Rettungsgasse bildet. Denn es gibt noch weitere Aspekte, die man beachten muss, um den Einsatzfahrzeugen das Eintreffen am Unfallort zu erleichtern. Wenn man zum Beispiel bemerkt, dass der Verkehr langsam ins Stocken gerät, sollte man bereits das Tempo reduzieren und einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten. Zudem sollte man nicht unnötig die Spur wechseln, wenn sich ein Stau anbahnt. Man sollte auch bei einem Stau immer den Blinker setzen, um andere Personen und auch die Rettungskräfte darüber in Kenntnis zu setzen, in welche Richtung man ausweicht.
Wenn man sein Fahrzeug anhält, sollte man es möglichst parallel hinstellen, damit auch kein Teil des Fahrzeuges die Rettungsgasse blockiert. Der Standstreifen muss grundsätzlich frei bleiben und darf für die Bildung der freien Fahrspur nur dann benutzt werden, wenn dies zum Beispiel die Polizei vorgibt. Zudem sollte man auch hierbei immer konzentriert bleiben, selbst wenn man nur in Schrittgeschwindigkeit oder gar nicht fährt. Man sollte sich vor der Weiterfahrt auch vergewissern, dass keine weiteren Einsatzfahrzeuge mehr nachkommen. Zusammenfassend gibt es also folgende Aspekte, die man bei der Bildung eines freien Fahrstreifens für Einsatzfahrzeuge noch berücksichtigen muss:
- Rechtzeitig die Geschwindigkeit minimieren
- Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern halten
- Blinker betätigen
- Auto immer parallel abstellen
- Standstreifen nur bei Anordnung befahren
- Konzentriert bleiben
Darf man die Rettungsgasse für das Verlassen der Autobahn nutzen?
Motorradfahrer dürfen die freie Spur auf Autobahnen, ebenso wie Autofahrer, nicht verwenden, um im Verkehr schneller voranzukommen. Auch bei einem Stau auf der Autobahn müssen sich vor allem Motorradfahrer daran halten, dass sie nur links überholen könnten, um dem unerlaubten Überholen zu entgehen. Da Autos und andere Fahrzeuge allerdings auf dem linken Fahrstreifen immer so weit links wie möglich für die Bildung der Rettungsgasse stehen müssen, könnte es für den entsprechenden Motorradfahrer zu einem Bußgeld wegen Missachtung des Mindestabstandes kommen.
Wenn es dadurch sogar zu einem Unfall kommt, trägt der Lenker des Motorrads zudem eine Mitschuld. Da Autos durch ihre Größe nicht einfach links vorbeifahren können, benutzen viele Fahrer auf Autobahnen die Rettungsgasse zum Vorbeifahren, um die Autobahn anschließend zu verlassen. Auch für dieses Verhalten können die entsprechenden Personen belangt werden.
Rechtliche Folgen bei Missachtung der Rettungsgasse
Da die Rettungsgasse bei einem Unfall Leben retten soll, ist die Missachtung mit entsprechend harten Strafen zu ahnden. Verkehrsteilnehmer müssen allerdings wissen, welche Handlungen gemäß dem Bußgeldkatalog überhaupt bestraft werden. So zählt es nicht nur als Ordnungswidrigkeit, wenn man die freie Gasse nicht bildet, sondern auch, wenn man auf der Spur, die sich dadurch ergibt, fährt.
Bußgelder, die für die Nichtbildung beziehungsweise für das unautorisierte Befahren der Rettungsgasse angeordnet werden, können zwischen 20 und 320 Euro ausmachen. Strafverschärfend ist es, wenn man nicht nur die Gasse nicht bildet, sondern dabei auch die Einsatzkräfte behindert oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Die höchsten Strafen sind außerdem zu erwarten, wenn es dadurch auch noch zu einem Unfall kommt.
Bußgeldkatalog Rettungsgasse
Vergehen | Strafe |
---|---|
Trotz Stau in Kreuzung oder Einmündung + Behinderung | Bußgeld von 20 Euro |
Bei Stau auf Autobahn oder Freilandstraße keine freie Gasse gebildet | Bußgeld von 200 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Bei Stau auf Autobahn oder Freilandstraße keine freie Gasse gebildet + Behinderung | Bußgeld von 240 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Bei Stau auf Autobahn oder Freilandstraße keine freie Gasse gebildet + Gefährdung | Bußgeld von 280 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Bei Stau auf Autobahn oder Freilandstraße keine freie Gasse gebildet + Unfall | Bußgeld von 320 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Befahren einer Rettungsstraße auf Autobahn oder Freilandstraße | Bußgeld von 240 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Befahren einer Rettungsstraße auf Autobahn oder Freilandstraße + Behinderung | Bußgeld von 280 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Befahren einer Rettungsstraße auf Autobahn oder Freilandstraße + Gefährdung | Bußgeld von 300 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Befahren einer Rettungsstraße auf Autobahn oder Freilandstraße + Unfall | Bußgeld von 320 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Die möglichen Rechtsmittel bei einem Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorschriften zur Rettungsgasse ergeben sich aus dem Ablauf eines Bußgeldverfahrens. Dementsprechend ist es möglich, Einspruch einzulegen. Wenn es daraufhin zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, bei der das Bußgeld durch ein Urteil festgelegt wird, ist zusätzlich eine Rechtsbeschwerde möglich.
So kann Sie ein Anwalt unterstützen
In Bezug auf die Rettungsgasse gibt es immer noch zahlreiche Unsicherheiten. Wenn Sie also unverhofft in die Situation kommen, eine freie Gasse bilden zu müssen, aber sich durch Ihre Unwissenheit falsch verhalten und deshalb nun eine Strafe bekommen haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Dieser klärt Sie über die rechtlichen Besonderheiten auf und hilft Ihnen, Ihre Strafe möglichst gering zu halten. Dabei legt er gegebenenfalls auch einen Einspruch oder eine Rechtsbeschwerde für Sie ein. vFinden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
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