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Rettungsgasse § Rechtslage, Ziele & mehr

Die Rettungsgasse ist eine verkehrsrechtliche Maßnahme, die bei Unfällen den Einsatzkräften erleichtern soll, schneller zu den Verletzten zu kommen. Im folgenden Artikel lernen Sie grundsätzliche Aspekte und die richtige Bildung auf zwei, drei oder vier Fahrstreifen kennen. Sie erfahren ebenso, mit welchen Rechtsfolgen man rechnen muss, wenn man Hilfsfahrzeugen den Weg zur Unfallstelle erschwert.
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Fragen zur Rettungsgasse?
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zur Rettungsgasse

Obwohl der Begriff “Rettungsgasse” nicht exakt im Gesetz steht, ist sie in den §§ 11 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Gemäß § 38 der StVO heißt es nämlich, dass alle Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen, wenn das Blaulicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn benutzt wird. In der Realität muss die Bildung der freien Fahrspur allerdings schon früher erfolgen, damit die Rettung und andere Einsatzfahrzeuge schnellstmöglich an der Unfallstelle eintreffen können.

In § 11 der StVO wird zudem festgelegt, dass diese Regel für alle Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen gilt. Die Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse gibt es in Deutschland seit den 1970er Jahren und die Idee zur freien Gasse hatte damals ein Autobahnpolizist.

Sinn und Ziele der freien Fahrspur für Einsatzfahrzeuge

Das wichtigste Ziel einer freien Fahrspur für entsprechende Einsatzkräfte ist das Retten von Menschenleben. Bei Unfällen entscheiden oft Sekunden darüber, ob eine Person überlebt oder nicht. Deshalb ist es bei einem Autounfall besonders wichtig, dass man Platz für die Fahrzeuge der Rettung, der Feuerwehr und der Polizei schafft. Da man oft nicht wissen kann, weshalb ein Stau entstanden ist, ist es auch schon bei stockendem Verkehr erforderlich, eine Rettungsgasse zu bilden. Obwohl die Rettungsgasse so wichtig ist, sieht die Realität eher schlecht aus, denn in den meisten Fällen wird sie nicht ordnungsgemäß oder zu spät gebildet.

Icon Gut zu Wissen
In welchen Ländern muss man Rettungsgassen bilden?
Abgesehen von Deutschland müssen Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer unter anderem auch in Österreich, in Ungarn und in Belgien freie Bahn für Einsatzkräfte schaffen.

Zwischen welchen Spuren bildet man eine Rettungsgasse richtig?

Besonders als diese Pflicht noch relativ neu war, gab es viele Fragen dazu, wie man als Autofahrer nun korrekt die freie Gasse bildet. Die gesetzliche Anweisung nach § 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt zur tatsächlichen Umsetzung, dass sie zwischen dem äußerst linken und der danebenliegenden rechten Spur gebildet werden muss. Doch wie sieht das auf Fahrbahnen mit zwei, drei oder vier Fahrspuren konkret aus? Am einfachsten ist die Bildung der Rettungsgasse also bei einer zweispurigen Fahrbahn, da hier die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur so weit links wie möglich und jene auf dem rechten Fahrstreifen möglichst weit rechts bleiben sollen.

Kraftfahrzeuge auf der rechten Fahrbahn müssen allerdings darauf achten, dass sie nicht auf den Standstreifen fahren. Hat eine Fahrbahn drei Spuren, so muss man zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen die Rettungsgasse bilden. Bei vier oder mehr Spuren gilt seit 2017 die Regelung, dass man hierbei Fahrzeuge ebenfalls zwischen dem äußerst linken und den restlichen Fahrstreifen die freie Gasse bildet.

Richtige Bildung einer Rettungsgasse bei zwei- und mehrspurigen Fahrbahn

Spuren auf der FahrbahnFahrstreifen für die freie Gasse
zwei SpurenFahrzeuge auf der linken Fahrspur nach links
Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur nach rechts
drei SpurenFahrzeuge auf der linken Fahrspur nach links
Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Fahrspur nach rechts
vier oder mehr SpurenFahrzeuge auf der linken Fahrspur nach links
Alle anderen Fahrzeuge nach rechts

Korrekte Verhaltensweise bei stockendem Verkehr

Es reicht allerdings nicht aus, nur zu wissen, zwischen welchen Spuren man grundsätzlich eine Rettungsgasse bildet. Denn es gibt noch weitere Aspekte, die man beachten muss, um den Einsatzfahrzeugen das Eintreffen am Unfallort zu erleichtern. Wenn man zum Beispiel bemerkt, dass der Verkehr langsam ins Stocken gerät, sollte man bereits das Tempo reduzieren und einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten. Zudem sollte man nicht unnötig die Spur wechseln, wenn sich ein Stau anbahnt. Man sollte auch bei einem Stau immer den Blinker setzen, um andere Personen und auch die Rettungskräfte darüber in Kenntnis zu setzen, in welche Richtung man ausweicht.

Wenn man sein Fahrzeug anhält, sollte man es möglichst parallel hinstellen, damit auch kein Teil des Fahrzeuges die Rettungsgasse blockiert. Der Standstreifen muss grundsätzlich frei bleiben und darf für die Bildung der freien Fahrspur nur dann benutzt werden, wenn dies zum Beispiel die Polizei vorgibt. Zudem sollte man auch hierbei immer konzentriert bleiben, selbst wenn man nur in Schrittgeschwindigkeit oder gar nicht fährt. Man sollte sich vor der Weiterfahrt auch vergewissern, dass keine weiteren Einsatzfahrzeuge mehr nachkommen. Zusammenfassend gibt es also folgende Aspekte, die man bei der Bildung eines freien Fahrstreifens für Einsatzfahrzeuge noch berücksichtigen muss:

  • Rechtzeitig die Geschwindigkeit minimieren
  • Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern halten
  • Blinker betätigen
  • Auto immer parallel abstellen
  • Standstreifen nur bei Anordnung befahren
  • Konzentriert bleiben

Darf man die Rettungsgasse für das Verlassen der Autobahn nutzen?

Motorradfahrer dürfen die freie Spur auf Autobahnen, ebenso wie Autofahrer, nicht verwenden, um im Verkehr schneller voranzukommen. Auch bei einem Stau auf der Autobahn müssen sich vor allem Motorradfahrer daran halten, dass sie nur links überholen könnten, um dem unerlaubten Überholen zu entgehen. Da Autos und andere Fahrzeuge allerdings auf dem linken Fahrstreifen immer so weit links wie möglich für die Bildung der Rettungsgasse stehen müssen, könnte es für den entsprechenden Motorradfahrer zu einem Bußgeld wegen Missachtung des Mindestabstandes kommen.

Wenn es dadurch sogar zu einem Unfall kommt, trägt der Lenker des Motorrads zudem eine Mitschuld. Da Autos durch ihre Größe nicht einfach links vorbeifahren können, benutzen viele Fahrer auf Autobahnen die Rettungsgasse zum Vorbeifahren, um die Autobahn anschließend zu verlassen. Auch für dieses Verhalten können die entsprechenden Personen belangt werden.

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Rechtliche Folgen bei Missachtung der Rettungsgasse

Da die Rettungsgasse bei einem Unfall Leben retten soll, ist die Missachtung mit entsprechend harten Strafen zu ahnden. Verkehrsteilnehmer müssen allerdings wissen, welche Handlungen gemäß dem Bußgeldkatalog überhaupt bestraft werden. So zählt es nicht nur als Ordnungswidrigkeit, wenn man die freie Gasse nicht bildet, sondern auch, wenn man auf der Spur, die sich dadurch ergibt, fährt.

Bußgelder, die für die Nichtbildung beziehungsweise für das unautorisierte Befahren der Rettungsgasse angeordnet werden, können zwischen 20 und 320 Euro ausmachen. Strafverschärfend ist es, wenn man nicht nur die Gasse nicht bildet, sondern dabei auch die Einsatzkräfte behindert oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Die höchsten Strafen sind außerdem zu erwarten, wenn es dadurch auch noch zu einem Unfall kommt.

Bußgeldkatalog Rettungsgasse

VergehenStrafe
Trotz Stau in Kreuzung oder Einmündung + BehinderungBußgeld von 20 Euro
Bei Stau auf Autobahn oder Freilandstraße keine freie Gasse gebildetBußgeld von 200 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Bei Stau auf Autobahn oder Freilandstraße keine freie Gasse gebildet + BehinderungBußgeld von 240 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Bei Stau auf Autobahn oder Freilandstraße keine freie Gasse gebildet + GefährdungBußgeld von 280 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Bei Stau auf Autobahn oder Freilandstraße keine freie Gasse gebildet + UnfallBußgeld von 320 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Befahren einer Rettungsstraße auf Autobahn oder FreilandstraßeBußgeld von 240 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Befahren einer Rettungsstraße auf Autobahn oder Freilandstraße + BehinderungBußgeld von 280 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Befahren einer Rettungsstraße auf Autobahn oder Freilandstraße + GefährdungBußgeld von 300 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Befahren einer Rettungsstraße auf Autobahn oder Freilandstraße + UnfallBußgeld von 320 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot


Die möglichen Rechtsmittel bei einem Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorschriften zur Rettungsgasse ergeben sich aus dem Ablauf eines Bußgeldverfahrens. Dementsprechend ist es möglich, Einspruch einzulegen. Wenn es daraufhin zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, bei der das Bußgeld durch ein Urteil festgelegt wird, ist zusätzlich eine Rechtsbeschwerde möglich.

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

In Bezug auf die Rettungsgasse gibt es immer noch zahlreiche Unsicherheiten. Wenn Sie also unverhofft in die Situation kommen, eine freie Gasse bilden zu müssen, aber sich durch Ihre Unwissenheit falsch verhalten und deshalb nun eine Strafe bekommen haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Dieser klärt Sie über die rechtlichen Besonderheiten auf und hilft Ihnen, Ihre Strafe möglichst gering zu halten. Dabei legt er gegebenenfalls auch einen Einspruch oder eine Rechtsbeschwerde für Sie ein. v
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FAQ: Rettungsgasse

Nicht nur in Deutschland müssen Fahrzeuge bei einem Stau eine freie Spur bilden. Auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Österreich oder in Belgien, gibt es die Pflicht, eine freie Spur für die Rettungskräfte zu bilden.
Ja, eine Rettungsgasse zu bilden, ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei einer stockenden Verkehrslage gesetzlich verpflichtend. So können Fahrzeuge das schnelle Eintreffen der Rettung und anderer Einsatzfahrzeuge nach einem Unfall fördern.
Auch das Befahren einer freien Gasse stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Strafe hierfür ist unter anderem ein Bußgeld zwischen 240 und 320 Euro. Auch ein Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte im Fahreignungsregister sind Konsequenzen für dieses Vergehen.
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Rechtsquellen & Quellverweise
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